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Unilever Deutschland GmbH

Unilever erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Greenpeace
Gericht stoppt illegale Aktion im Handel
Ware darf nicht weiter verunstaltet werden

Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat dem Antrag Unilevers
auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung entsprochen und Greenpeace
mit sofortiger Wirkung verboten, weiterhin Du darfst Ware zu
bekleben. Die Einstweilige Verfügung wird Greenpeace im Laufe des
Freitagvormittags zugestellt.
Zur Erinnerung:
Während mit Greenpeace und den anderen Teilnehmern des Runden
Tisches "Landwirtschaft der Zukunft" am 23. Oktober 2001 in Hamburg
über die Inhalte der nächsten Sitzung gesprochen wurde, leitete
Greenpeace andernorts die nächsten Aktionen gegen Unilever ein. Aus
Regalen des Handels wurden Putenfleisch-produkte herausgerissen und
mit Greenpeace Aufklebern versehen, die eine im Dreck liegende Pute
sowie "Medikamente zum Putendoping" zeigen (s. Unilever Pressenotiz
vom 23. Oktober 2001 sowie ots-Meldung vom 24. Oktober 2001)
Für Rückfragen steht Ihnen Rüdiger Ziegler, Presseabteilung Unilever
Deutschland GmbH, Tel. 040 / 34 93 - 11 64, zur Verfügung.

Original-Content von: Unilever Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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