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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe zur Feinstaub-Entscheidung des VG München
Widersprüchliches Urteil bestätigt "Recht auf saubere Luft", verneint aber Klagemöglichkeit für betroffene Bürger

Berlin (ots)

Umweltschutzverband zieht positive Zwischenbilanz
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hatte zu Jahresbeginn
angekündigt, mit Musterklagen in den fünf am stärksten belasteten
Städten konkrete Maßnahmen zur Verringerung der verkehrsbedingten
Feinstaubbelastungen noch in diesem Frühjahr durchzusetzen. Mit
dieser Strategie hatte die DUH in vier dieser fünf Gemeinden erste
Erfolge: Die Städte Düsseldorf und Dortmund haben aufgrund der
Klageandrohung im März und April die geforderten Maßnahmen
beschlossen und die hochbelasteten innerstädtischen Durchfahrtstraßen
für Lkw-Verkehr gesperrt bzw. weitergehende Maßnahmen für Pkw
beschlossen.
Gerade die Metropolen Berlin und München hätten lange geglaubt,
sie könnten ihre Bürger jahrelang mit der Feinstaubbelastung allein
lassen und auf konkrete Maßnahmen warten lassen. Da diese Gemeinden
nicht bereit waren, von sich aus tätig zu werden, habe die DUH dort
- in München gemeinsam mit dem Bund Naturschutz - entsprechende
Klagen von betroffenen Bürger unterstützt. Mit Befriedigung stellen
die Umweltschützer fest, dass dieser Schritt und die begleitende
Berichterstattung dazu geführt hat, dass zwischenzeitlich sowohl
Berlin wie auch München Verkehrsbeschränkungen für LKW beschlossen
und zum Teil bereits umgesetzt haben.
Zentrales Anliegen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist und bleibt
die möglichst schnelle und flächendeckende Einhaltung der
Feinstaubgrenzwerte der EU in unseren Städten. Darauf zielte und
zielt die Debatte der vergangenen Monate, die schon durch die
Klagedrohung in mehreren Städten eine ungeheure Beschleunigung
erfahren hat. Das allein sei ein nicht zu unterschätzender Erfolg für
den künftigen Gesundheitsschutz,  erklärte DUH-Bundeschäftsführer
Jürgen Resch: "Die Musterklagen haben alle politischen Ebenen aus
einem jahrelangen Tiefschlaf gerissen. 70 bis 120 Kommunen bereiten
inzwischen Aktionspläne zur Eindämmung der Feinstaubgefahr vor oder
haben bereits welche erlassen. Nach zwei Jahren hinhaltender
Verzögerung hat Bundesfinanzminister Hans Eichel in diesen Tagen ein
Konzept zur steuerlichen Förderung von Diesel-Rußfiltern vorgelegt.
Die Länder verlangen mehrheitlich ebenfalls ein Anreizsystem, dass
Diesel-Stinker bestraft und die Halter sauberer Dieselfahrzeuge mit
Filtern entlastet."
Resch verwies darauf, dass das Verwaltungsgericht München den
Eilantrag eines betroffenen Bürgers in seinen heutigen
Entscheidungen nicht in der Sache, sondern aus formalen Gründen
abgelehnt habe. Resch: "Das VG München hat in seinen heutigen
Entscheidungen bestätigt: Die Grenzwerte zur Luftreinhaltung sind
einzuhalten und der Staat hat dafür die erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen."
Nach Überzeugung von DUH-Anwalts Dr. Remo Klinger bestätigt das VG
in seiner heutigen Entscheidung, dass die "Grenzwerte über
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft der menschlichen
Gesundheit dienen und somit subjektive Rechte von Anwohnern
begründen". Das Urteil weise aber auch auf ein Versäumnis der
Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches
Recht hin. "Die Bundesregierung muss nun unverzüglich die bisher
fehlenden und von der EU geforderten Sanktionsmöglichkeiten
schaffen", so Resch.
Das VG hatte bemängelt, dass im deutschen Recht bisher die
Möglichkeit zur Durchsetzung von Bürgeransprüchen in Sachen Feinstaub
fehle. Klinger: "Die Entscheidungen des Gerichts bleiben
widersprüchlich. Die Auffassung, die Grenzwerte dienen dem
Gesundheitsschutz der Bürger, nur könne er sie leider nicht
durchsetzen, zeugt von einem veralteten Rechtsschutzverständnis und
steht im Widerspruch zu Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts."
Aktenzeichen: M 1 E 05.1112 + M 1 E 05.1115

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315
Radolfzell (www.duh.de); Tel.: 0 77 32/ 9995-0, Mobil.: 0171/
3649170, Fax.: 0 77 32/ 9995-77, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel.: 030 884728 0, Fax.: 030 884728
10, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, (www.duh.de),Tel.: 030/ 25 89 86-15, mobil 0171/ 56 60
577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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