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Deutsche Umwelthilfe stellt bis zu 25-fach erhöhte Stickoxid-Emissionen bei einem getesteten Renault Espace Diesel fest

Berlin (ots)

DUH veröffentlicht erschreckende Ergebnisse von Abgasmessungen an einem Euro 6 Diesel-Pkw des französischen Herstellers Renault - Einhaltung des Stickoxid (NOx)-Emissionsgrenzwertes nur bei spezieller Vorkonditionierung und kaltem Motor - Bei fünf Abgasmessungen im Prüfzyklus mit warmem Motor waren die NOx-Emissionen um das 13- bis 25-fache erhöht - DUH hat weitere Fahrzeugtests an deutschen und ausländischen Diesel-Pkw beauftragt

Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stickoxid (NOx)-Emissionen eines Renault Espace 1.6 dCi (Frontantrieb, Laufleistung 12.300 km, Euro 6b) untersucht. Dabei wiesen insbesondere die im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gefahrenen Tests mit warmem Motor sehr hohe NOx-Emissionen auf. Die Werte überschreiten den geltenden Grenzwert für Euro 6 Fahrzeuge um das 13- bis 25-fache. Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule kommt in ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis: "Die gemessenen NOx-Werte von 6 NEFZ Messungen überschreiten den Grenzwert von 80 mg/km. Zwei Tests zeigen Werte tiefer als 80 mg/km."

"Den Renault Espace Diesel haben wir für eine Überprüfung ausgesucht, weil er bereits in anderen Tests mit erschreckend hohen Realemissionen aufgefallen ist. Bei unseren Nachprüfungen zeigte sich ein bestimmtes Muster. Nur wenn er in einer ganz bestimmten Form auf die am Folgetag stattfindende Prüfung vorbereitet wurde, bestand er diese mit Bravour. Alle Abweichungen in der Vorkonditionierung beziehungsweise Tests mit warmem statt kaltem Motor führten zu Dieselabgaswerten, die wir in dieser Höhe noch nie gemessen haben", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir fordern das Bundesverkehrsministerium dazu auf, sowohl den bereits vor einem Monat übermittelten Prüfbericht über einen Opel Zafira Diesel als auch diese neuen Prüfergebnisse zum Anlass zu nehmen, um eigene behördliche Nachprüfungen anzustellen."

Im Schweizer Prüflabor wurden insgesamt neun Einzelmessungen durchgeführt, acht im offiziellen Prüfzyklus NEFZ, ein weiterer in einem von der DUH entwickelten eigenen Zyklus. Vor jedem der NEFZ-Durchläufe wurde zur Vorkonditionierung des Testfahrzeuges entweder ein gesamter NEFZ gefahren oder drei Wiederholungen des Außenstadtanteils des NEFZ (EUDC). Die Vorkonditionierung ist im Testverfahren vorgeschrieben, um die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.

Die Messergebnisse im NEFZ mit warmem Motor zeigten extrem hohe NOx-Emissionen mit Werten von bis zu 2.061 mg/km. Erlaubt sind 80 mg/km. Eine Einhaltung beziehungsweise Unterschreitung des Grenzwertes wurde bei zwei Zyklen mit kaltem Motor und einer Vorkonditionierung mit Außenstadtzyklus erreicht. Eine Messung mit kaltem Motor und Vorkonditionierung mit einem NEFZ-Zyklus ergab ebenfalls eine Überschreitung mit einem Wert von 235 mg NOx/km.

"Emissionswerte in dieser Höhe kennen wir aus den späten 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts, vor der Einführung der Euro-Abgasstandards. Es ist unglaublich, dass auch heute noch sogenannte moderne Diesel-Fahrzeuge unterwegs sind, die die Atemluft derartig belasten", so der international tätige Verkehrsexperte Axel Friedrich. "Das macht deutlich, dass wir mit der heutigen Form der Zulassungsverfahren nicht weiterkommen, sondern einen umfassenden Umbau des Systems brauchen, in das regelmäßige Kontrollmessungen auf der Straße verbindlich integriert werden."

Die DUH hat am 19.11.2015 Klagen gegen die zuständigen Behörden mehrerer Städte eingereicht, in denen die NO2-Grenzwerte in der Atemluft anhaltend überschritten werden. In Wiesbaden, Darmstadt und München reichte sie Vollstreckungsklagen ein, da in diesen Städten trotz geltender Urteile aus früheren Verfahren die Einhaltung der Grenzwerte nicht absehbar ist. Die DUH fordert unter anderem ein Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge, solange nicht nachgewiesen ist, dass diese die geltenden Abgasgrenzwerte der Eurostufe 6 einhalten. Dieser Forderung hatte sich unter anderem ein Aktionsbündnis von Anwohnern des Stuttgarter Neckartors angeschlossen und dies mit einer Demonstration am 21.11.2015 eindrücklich unterstrichen. Die DUH hat auch das Regierungspräsidium Stuttgart verklagt. Baden-Württembergs Landeshauptstadt weist deutschlandweit die höchsten Belastungswerte auf.

"Alle Klagen sind mittlerweile nachweislich bei den Gerichten eingegangen. Wir sind zuversichtlich, dass sie innerhalb eines Jahres entschieden werden", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt.

Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass die US-Behörden weitere 75.000 Fahrzeuge von VW ins Visier genommen haben. Auch bei sämtlichen Diesel-Fahrzeugen der Marken VW und Audi mit 3,0-Liter-Motoren aus den Modelljahren 2009 bis 2015 sei die von den amerikanischen Behörden bei VW, Audi und Porsche als illegal klassifizierte Abgassteuerungssoftware zum Einsatz gekommen. Das haben die Hersteller inzwischen eingeräumt.

"Es stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse die deutschen Kontrollbehörden über diese 'zweite' beziehungsweise 'dritte' Software haben, die offensichtlich bei VW, Audi und Porsche auch in Europa im Einsatz ist. Verkehrsminister Dobrindt geht offensichtlich davon aus, dass deren Einsatz in Europa legal ist. Wir fordern eine sofortige Offenlegung der den Behörden bekannten technischen Details und Wirkungsweise dieser Abgasbeeinflussungssoftware. Messungen einer Audi A 8 Limousine durch unseren Dachverband T&E zeigten auf der Straße eine Überschreitung des NOx-Grenzwertes um das fast 22-fache. Diese von Regierungsmitgliedern gern genutzte Diesel-Limousine zählt damit zu den dreckigsten Euro 6 Diesel Pkw überhaupt", betont Resch.

Das Verkehrsministerium zeigt nach Auffassung der DUH weiterhin kein wirkliches Interesse an einer Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Die DUH hatte dem Ministerium nach ihrer Pressekonferenz am 23.10.2015 neben dem veröffentlichten Prüfbericht zu einem Opel Zafira Diesel weitere Informationen angeboten. Bis heute ist das Verkehrsministerium nicht zu einem Gespräch über weitere vorliegende technische Hinweise bereit.

Auszüge aus dem Prüfbericht zu NOx-Messungen an einem Renault Espace Diesel sowie Pressebilder finden Sie unter http://l.duh.de/p241115.

Für den Inhalt der Pressemitteilung ist die Deutsche Umwelthilfe e.V. verantwortlich.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt in der Kanzlei Geulen & Klinger
- Rechtsanwälte
(Berlin), Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, DUH-Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf@duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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