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Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Baustopp bei Stuttgart 21

Stuttgart (ots)

Von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der Baufahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21 ist erfolgreich - Deutsche Bahn akzeptiert in einem Vergleich die grundsätzliche Rußfilterpflicht - DUH-Bun¬des¬geschäftsführer Jürgen Resch sieht in dieser Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für die baden-württembergische Landesregierung, die aus Angst vor der nun notwendigen Neuausschreibung der Baumaßnahmen den Anwohnern rechtswidrig den Gesundheitsschutz verweigerte - Anerkennung der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn bestätigt Rechtswidrigkeit der bisher durchgeführten Bauausschreibungen und eröffnet unterlegenen Bauunternehmen für den Fall eine Klagemöglichkeit, dass diese nicht aufgehoben werden

Die systematische Verletzung von Luftreinhalteauflagen durch die Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 hat ein Ende. In einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, dass bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen.

Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem "Stand der Technik", was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß krebserregender Dieselrussemissionen "auf außerplanmäßige Betriebsfälle zu beschränken".

Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen, was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter Kessel - wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle "Neckartor" mit den höchsten Feinstaubbelastungswerten Deutschlands. Zeugenaussagen und Fotos belegen zudem, dass die eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge von Beginn der Abriss- und Baggerarbeiten für Stuttgart 21 ohne die im Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Dieselrußfilter im Einsatz waren. Nach Beobachtungen der DUH hat die Deutsche Bahn die Bauarbeiten an Unternehmen vergeben, die durch den Einsatz besonders alter, rußender und offensichtlich dadurch besonders billiger Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen Baumaschinen und Fahrzeugen kamen ganz offensichtlich nicht zum Zuge oder erkannten bereits bei Lektüre der Ausschreibung, dass sie gegen die Billigkonkurrenz keine Chance haben. Die nun erfolgte Anerkennung der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn eröffnet unterlegenen Bauunternehmen eine Klagemöglichkeit.

Als eine "schallende Ohrfeige für das Eisenbahnbundesamt und die Stuttgarter Landesregierung" bewertet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH das Vergleichsergebnis in dem Klageverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. "Aus Angst vor der nun notwendigen Neuausschreibung aller Bauarbeiten verzichtete die zuständige Verkehrs- und Umweltministerin Tanja Gönner darauf, sich für die Durchsetzung der Gesundheitsauflagen des Planfeststellungsbeschlusses einzusetzen. Die verheerenden gesundheitlichen Folgen für tausende Anwohner lagen ihr offensichtlich weniger am Herzen, als die rechtswidrige Fortsetzung der Bauarbeiten mit ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen", sagte Resch. "Mit dem Vergleich gesteht die Deutsche Bahn die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Die Deutsche Umwelthilfe hat daher bei den Genehmigungsbehörden einen sofortigen Baustopp beantragt."

"Die Bahn ist durch den Vergleich einer Verurteilung zuvorgekommen", sagte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der Sache vertreten hat. "Über Wochen hat die Bahn sich geziert, anzuerkennen, dass inmitten eines mit Luftschadstoffen hoch vorbelasteten Gebiets keine Großbaustelle betrieben werden darf, auf der ungefilterte Autos und Maschinen arbeiten. Kurz vor der Entscheidung kam dann der Vergleichsvorschlag, der in seinem Kern eine vollständige Anerkennung des Anspruchs des Klägers ist."

"Jetzt ist klargestellt, dass Stand der Technik bei Baumaschinen der Einbau von Partikelfilter bedeutet. Deshalb muss dies jetzt in ganz Deutschland auf allen Baustellen durchgesetzt werden", betonte Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.

Mit einem Eilantrag (Aktenzeichen 5 S 2335/10) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die DUH am 5. Oktober 2010 einen Stuttgarter Bürger unterstützt, um die rechtswidrige Verletzung von Gesundheitsschutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 zu beenden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dann das Verfahren an das Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen. Der Eilantrag richtete sich gegen das Eisenbahnbundesamt als gegenüber der Deutschen Bahn aufsichtspflichtige Bundesbehörde. Das Eisenbahnbundesamt hat sich nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/884728-0, Fax: 030 884728-10,
klinger@geulen.com

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152
29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.de

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