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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Zur aktuellen Entwicklung im Rußfilterskandal erklärt die Deutsche Umwelthilfe:

Berlin (ots)

Regierungsvereinbarung scheitert: Ein Austausch der
Betrugsfilter findet nicht statt
Zwei Tage nach Präsentation einer Verbände-Vereinbarung über den 
Austausch unwirksamer Partikelfilter steht die Bundesregierung vor 
einem Scherbenhaufen - Betrugsfilterhersteller GAT, Tenneco/Walker 
und Bosal verweigern Kostenübernahme für den Austausch durch 
funktionierende Systeme - Deutsche Umwelthilfe richtet Anlaufstelle 
für betrogene Autohalter ein und nimmt den Bundesumweltminister beim 
Wort
Berlin, 30. November 2007: Zwei Tage nach dem Versuch von 
Umweltminister Sigmar Gabriel, den Skandal um unwirksame 
Partikelfilter und die Verantwortung seines Ministeriums durch eine 
so genannte "freiwillige Vereinbarung" mit zwei Verbänden des 
Kraftfahrzeughandwerks und des Autoteilehandels zu vertuschen, steht 
die Bundesregierung vor einem Scherbenhaufen: Die drei betroffenen 
Hersteller unwirksamer Partikelfilter verweigern unisono jegliche 
Kostenübernahme für den von Gabriel angekündigten "zügigen und 
kostenlosen Umtausch mangelhafter Partikelminderungssysteme". 
Dutzende betroffener Bürger haben sich in den vergangenen beiden 
Tagen an die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) gewandt und berichtet, 
dass ihnen der versprochene "zügige Umtausch" in den Werkstätten 
verweigert werde. Offensichtlich haben sich die beiden Verbände weder
mit den Werkstätten vor Ort noch mit den Herstellern von 
Betrugsfiltern abgestimmt.
Die Unternehmen GAT, Tenneco/Walker, Bosal und Ernst-Apparatebau 
haben die Werkstätten darüber informiert, dass sie keinerlei Kosten 
übernehmen, wenn ihre defekten Systeme durch Filter anderer Marken 
ersetzt werden. Um nicht auf den Kosten für den Umtausch sitzen zu 
bleiben, verfahren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die 
Einbauwerkstätten so, wie es die Hersteller der mangelhaften Filter 
fordern. Bei einer stichprobenartigen Umfrage der DUH unter 40 
Betrieben empfahlen etwa 90%, auf den Austausch unbedingt zu 
verzichten. Die Bundesregierung habe, so wird überwiegend 
argumentiert, doch gerade entschieden, dass diese betroffenen Filter 
in den Autos verbleiben können, weder Steuervorteil noch 
Feinstaubplakette würden entfallen. Wenn bei der Befragung hartnäckig
auf Austausch bestanden wurde, verwiesen die Werkstätten - von einer 
lobenswerten Ausnahme abgesehen - auf "irgendwann im Jahr 2008". Bis 
dahin würden die betroffenen Filterhersteller eigene neue Produkte 
aufgelegt haben.
Damit ist die von Umweltminister Gabriel vorgestellte "freiwillige
Selbstverpflichtung" der Wirtschaftsverbände gescheitert, bevor die 
Tinte trocken wurde. Ein VW-Autohaus teilte der DUH darüber hinaus 
mit, ihr Teilehändler habe erklärt, es dürften im Austausch für 
GAT-Filter nur Ersatzfilter eben dieses Unternehmens verwendet 
werden, ansonsten würden die Kosten nicht ersetzt. Diese könnten aber
erst "irgendwann im Jahr 2008 geliefert werden". Für einen Austausch 
müsse der Kunde zudem beweisen, dass die eingebauten Filter wirklich 
unwirksam seien. Dieses - erkennbar um seine Kunden besorgte - 
Autohaus machte die DUH darauf aufmerksam, dass nach § 476 BGB 
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung eine Beweislastumkehr 
eintrete. Es sei daher anzunehmen, dass versucht werde, diese Frist 
zu überbrücken. Damit würde sich die Rechtsposition für die 
betroffenen Kunden entscheidend verschlechtern, sie müssten dann den 
Beweis antreten, dass sein Filter defekt sei. Dies wird nach 
Überzeugung der DUH in praktisch keinem Fall ohne aufwändige 
Beweiserhebung und Durchführung eines Test nach den staatlich 
festgelegten Zulassungsvoraussetzungen für Nachrüstfilter (festgelegt
in Anlage 26 STVZO) möglich sein - damit würde ein Austausch der 
Betrugssysteme im wirklichen Leben praktisch nicht erfolgen.
Auch die Unternehmen Bosal und Tenneco/Walker teilen auf Nachfrage
ihre Absicht mit, den in der Vereinbarung des Bundesumweltministers 
zugesagten zeitnahen Austausch den Werkstätten dann nicht ersetzen zu
wollen, wenn nicht ihre eigenen Systeme zum Einsatz kommen. Diese 
existieren aber nicht. Stattdessen werden die Werkstätten 
aufgefordert, die Kunden darauf zu verweisen, dass ihre mangelhaften 
Systeme im Fahrzeug verbleiben können und mit dem Segen der 
Bundesregierung Steuervorteil und Feinstaubplaketten behielten. Wer 
trotzdem auf Austausch bestehe, solle auf 2008 verwiesen werden, dann
kämen neue Filter auf den Markt.
Branchenkenner gehen davon aus, dass jetzt erst einmal Zeit 
gewonnen und die Verjährungs- bzw. Beweislastumkehrfrist abgewartet 
werden soll. Ansprüche aus der so genannten Sachmängelhaftung 
verjähren nach DUH-Informationen schon nach zwölf Monaten, die 
Beweislastumkehr erfolgt danach bereits nach sechs Monaten. Mit ihrer
erkennbaren Strategie seien Hersteller von Betrugsfiltern nun 
offenbar entschlossen die Verbraucher ein zweites mal zu täuschen.
Die DUH kündigte an, eine Anlaufstelle für betrogene Autohalter 
einzurichten. Die Bundesregierung habe zugesagt über die 
Verbändevereinbarung, für alle Fahrzeuge, für die es funktionierende 
Alternativsysteme gebe, einen zeitnahen Austausch mit 
sicherzustellen. Die DUH werde sich dafür einsetzen, dass dies 
möglich wird. Autofahrer denen ein sofortiger Umtausch verweigert 
wird, forderte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auf, 
sich an die DUH zu wenden (Email:  info@duh.de).

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 / 3649170, Fax.: 030 / 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 030 / 258986 -0, Mobil: 0171 / 5660577, Fax: 030 /
258986-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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