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Rußfilterskandal: Bundesregierung muss verlorenes Vertrauen in Filtertechnik wieder herstellen

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Berlin (ots)

Deutsche Umwelthilfe wirft Bundesregierung vor, den Einbau 
betrügerischer Billigfilter trotz frühzeitiger Erkenntnisse nicht 
verhindert zu haben - Staatliche Kontrollen sollen künftige 
Wiederholungen verhindern - Unwirksame Filter müssen flächendeckend 
und zeitnah ausgetauscht werden
Berlin, 28. November 2007: Der Einbau von etwa 60.000 mangelhaften
Nachrüstfiltern in Diesel-Pkw war nicht unvermeidbar. Er hätte von 
der Bundesregierung verhindert werden müssen, weil bereits vor über 
einem Jahr bekannt war, dass technisch unzureichende, zum Teil sogar 
vollkommen unwirksame Billigfilter am Markt angeboten wurden. Die im 
Herbst 2006 vorliegenden Untersuchungsergebnisse reichten aus, um 
zwischen seriösen und unseriösen Filtern zuverlässig zu 
unterscheiden. Das erklärten die Bundesgeschäftsführer der Deutschen 
Umwelthilfe, Jürgen Resch und Rainer Baake heute in Berlin in 
Reaktion auf eine Pressekonferenz von Bundesumweltminister Sigmar 
Gabriel zum Rußfilterskandal.
Im Einzelnen belegte die DUH, dass das Bundesumweltministerium 
bereits vor über einem Jahr über die zum Teil verheerenden Ergebnisse
der Prüfungen von Filtern der Firma GAT unterrichtet war, ohne das 
für die Zulassung zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) entsprechend 
zu unterrichten. Die Probleme waren am 1. Dezember 2006 sogar 
Gegenstand einer internen Anhörung mit allen wesentlichen Anbietern 
von Nachrüstfiltern. Gleichzeitig tat das Bundesumweltministerium 
alles, damit die Prüfergebnisse nicht an die DUH und damit an die 
Öffentlichkeit gelangten. Einzelheiten dazu wurden der DUH, die das 
Bundesumweltministerium erstmals am 3. November 2006 um die 
Herausgabe der Ergebnisse gebeten hatte, durch umfassende 
Akteneinsicht im Rahmen der Untätigkeitsklage bekannt, die am 
vergangenen Freitag (23. November 2007) vor dem Verwaltungsgericht 
Dessau mit einem Sieg für die Umweltorganisation endete.
Aus den internen Akten, die der DUH durch das Verwaltungsgericht 
Dessau zugänglich gemacht wurden, geht hervor, dass sich das 
Umweltbundesamt (UBA) aus rechtlichen Gründen dafür aussprach, die 
Prüfergebnisse zugänglich zu machen, das Bundesumweltministerium 
(BMU) dies jedoch aktiv verhinderte. "Statt den Hinweisen auf 
unwirksame Partikelfilter seit dem Herbst 2006 zügig und konsequent 
nachzugehen, haben die Verantwortlichen sich monatelang interne 
Auseinandersetzungen um die Frage geleistet, ob die Messdaten als 
´Ergebnisse´ oder als ´Zwischenergebnisse´ zu werten seien und ob 
diese der DUH zugänglich gemacht oder geheim gehalten werden müssen",
kritisierte Baake die merkwürdige Prioritätensetzung. Über diesen 
internen Streit hätten es die Verantwortlichen  versäumt, "sich um 
ihre eigentliche Aufgabe zu kümmern, nämlich den Schutz der 
Bevölkerung vor gefährlichen Luftschadstoffen wie Dieselruß."
Nach Überzeugung der DUH hätte der Einbau von etwa 60.000 
mangelhaften und großenteils sogar vollkommen unwirksamen 
Partikelfiltern bei angemessenem Handeln des Umweltministeriums 
verhindert werden können und müssen. Die Filter seien weit 
überwiegend erst nach dem Beschluss zur steuerlichen Förderung im 
März 2007 eingebaut worden. Baake: "Mit der Behauptung, der 
zigtausendfache Einbau untauglicher Filter sei quasi unvermeidbar 
gewesen, weil keine belastbaren Informationen vorgelegen hätten, 
stellt sich das Umweltministerium selbst ein Armutszeugnis aus." 
Baake forderte das Bundesumweltministerium und das für das 
Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsbehörde zuständige 
Bundesverkehrsministerium auf, jetzt endlich konsequent 
durchzugreifen, um einen nachhaltigen Schaden für die Umweltpolitik 
in Deutschland zu verhindern. Die nachrüstungswilligen Autofahrer 
müssten sich in Zukunft sicher darauf verlassen können, dass nur 
funktionstüchtige Partikelfilter am Markt zugelassen werden. Vor 
allem hätten die Menschen in den mit Feinstaub hoch belasteten 
städtischen Gebieten einen Anspruch darauf, "dass der Staat alle 
erforderlichen Maßnahmen ergreift um zu verhindern, dass 
Dieselfahrzeuge mit Filtern, die nicht filtern, in die Umweltzonen 
einfahren."
Resch forderte die Bundesregierung auf, durch schnelle und klare 
Entscheidungen den betroffenen Autofahrern zu helfen, dass diese in 
einem überschaubaren Zeitraum bis spätestens März 2008 die bei ihnen 
eingebauten Betrugsfilter durch funktionierende Systeme ersetzt 
bekommen. Eine Selbstverpflichtungserklärung der betroffenen 
Filterhersteller und Werkstätten reicht hierzu keinesfalls aus. Wer 
nach Ablauf der Umtauschfrist noch immer mit einem Betrugsfilter 
unterwegs ist, muss die steuerliche Förderung zurückzahlen und 
verliert die Feinstaubplakette. "Wenn die Bundesregierung hier keine 
klaren Regelungen beschließt werden die meisten der vom Filterskandal
betroffenen Autohalter auf einen Austausch des Systems verzichten. 
Dies wäre nach fünf Jahren härtester Auseinandersetzungen um die 
Reduktion der Feinstaubbelastung in den Innenstädten ein Desaster. Es
muss sichergestellt sein, dass dort wo eine Umweltplakette klebt, 
auch ein funktionstüchtiger Partikelfilter an Bord ist", sagte Resch.
Um eine Wiederholung dieses Skandals zu verhindern, sei es zudem 
notwendig, dass zukünftig vor Erteilung einer "Allgemeinen 
Betriebserlaubnis" durch das Kraftfahrtbundesamt eine 
Funktionsprüfung durchgeführt wird. Es habe sich gezeigt, dass es 
nicht genüge, sich auf die von den Filterherstellern bereitgestellten
Prüfunterlagen zu verlassen. Ausserdem müsse dringend ein amtlicher 
Kurztest entwickelt und verbindlich definiert werden. "Es ist ein 
unhaltbarer Zustand, dass derzeit jede Überprüfung eines Systems bis 
zu 14 Wochen dauert, nur um dann - wie im Falle GAT - festzustellen, 
dass die Filterwirksamkeit bei Null liegt. Ein solcher Test geht auch
in zwei Stunden", so Resch.
Schließlich fordert die DUH die Aufnahme einer 
Funktionstüchtigkeitsprüfung in die allgemeine Abgasuntersuchung 
(AU), mit der im Zwei- bzw. Dreijahresrhythmus alle Pkw überprüft 
werden, was bisher nicht geschehe.
Resch belegte im Detail, dass das Bundesumweltministerium bereits 
im Oktober 2006 durch die Ergebnisse des in einem schweizerischen 
Labor durchgeführten Forschungsvorhabens detailliert darüber 
unterrichtet war, dass bestimmte Nachrüstfilter nicht funktionieren. 
Darüber gab es über Monate heftige interne Debatten zwischen 
Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt und mit den 
Filterherstellern, nur wurden daraus keine Konsequenzen gezogen. So 
wurde das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Zulassungsbehörde nicht 
unterrichtet. "Wer heute behauptet, die Ergebnisse hätten nicht 
ausgereicht, weil sie sich nicht an dem staatlich festgelegten 
Prüfzyklus orientiert hätten, wirft Nebelkerzen und verdreht die 
Tatsachen", sagte Resch. Das bereits im Jahre 2005 in Auftrag 
gegebene Forschungsvorhaben sei eben nicht als Wiederholung dieser 
für die Zulassung vorgeschriebenen Testreihen gedacht gewesen, 
sondern um festzustellen, ob die Filter im realen Leben eine 
angemessene Filterleistung erbringen. Die dabei zu Tage getretenen 
Ergebnisse seien bei dem inzwischen als Betrugsfilter enttarnten 
Produkt der Firma GAT schon damals so eindeutig gewesen, dass sofort 
das zuständige Kraftfahrtbundesamt hätte informiert werden müssen. 
Nur dieses ist im Übrigen für die Erteilung beziehungsweise den 
Widerruf der Zulassung dieser Systeme verantwortlich.
Der DUH-Bundesgeschäftsführer verwies insbesondere auf eine vom 
BMU anberaumte Einzelanhörung der Filterhersteller, die am 1. 
Dezember 2006 als Reaktion auf die offensichtlich erkannten Defizite 
bestimmter Filter stattfand. Nur seien aus den Erkenntnissen leider 
keine Konsequenzen gezogen worden. Stattdessen habe das BMU den 
Forschungsauftrag an das schweizerische Labor in einen 
Nachprüfauftrag für den staatlichen Prüfzyklus umwidmen wollen. 
Dadurch seien unnötig viele Monate Verzögerung eingetreten, in  deren
Verlauf die billigen Betrugsfilter am Markt ihren Siegeszug begannen.

Pressekontakt:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0151 55 01 69 43,, E-Mail: baake@duh.de

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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