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Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil gegen Netlantic und "shift TV"

München (ots)

Das Oberlandesgericht Dresden hat die erst-
instanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 
gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst "shift TV" bestätigt. Die 
Berufung der Netlantic GmbH wurde zurückgewiesen. Auch nach dem 
Urteil des Oberlandesgerichts ist es "shift TV" untersagt, Programme 
zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln. Das OLG Dresden folgte 
in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Auffassung des LG 
Leipzig, dass es sich dabei um eine Verletzung des Urheberrechts und 
eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Die Netlantic GmbH hat 
gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung 
bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von 
Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.
Ansprechpartner:
Katja Pichler
Konzernsprecherin
ProSiebenSat.1 Media AG
Medienallee 7
D-85774 Unterföhring
Tel. +49 [89] 95 07-11 80
Fax  +49 [89] 95 07-11 84
E-Mail: 
Katja.Pichler@ProSiebenSat1.com
Pressemitteilung online:
www.ProSiebenSat1.com

Original-Content von: ProSiebenSat.1 Media SE, übermittelt durch news aktuell

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