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AK Wetten: Beschluss der Regierungschefs der Länder zum Lotteriemonopol ist wirklichkeitsfremd

München (ots)

Der Arbeitskreis Wetten hält die Forderung der
Regierungschefs der Länder für übereilt, vor Inkrafttreten eines 
neuen Lotterie-Staatsvertrages gegen illegale Sportwetten vorzugehen.
Die Interessenvertretung der Medienhäuser erwartet, dass bei der 
Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006
auf ein modernes, dem internationalen Vergleich Stand haltendes 
Konzessionierungssystem gesetzt wird. Der AK Wetten fordert, dass 
Vertreter der betroffenen Unternehmen vor einer endgültigen 
Entscheidung über die Neuordnung des Wett- und Lotteriewesens 
angehört werden. Ein entsprechendes Gesprächsangebot an die Länder 
ist mit Schreiben an die Ministerpräsidenten gestern erneuert worden.
Der AK Wetten weist darauf hin, dass bisher nicht höchstrichterlich 
geklärt ist, welche Sportwettangebote illegal sind. Zahlreiche 
Gerichtsentscheidungen lassen divergierende Rechtsauffassungen zu. 
Die Anzeigen und Werbespots privater Wettangebote stellen eine 
wichtige Einnahmequelle für die Finanzierung privater Medien dar. Sie
dienen auch der Aufrechterhaltung der Vielfalt der Medien in der 
Bundesrepublik Deutschland. Der AK Wetten tritt für eine begrenzte 
Konzessionierung privater Wettanbieter ein, wie dies die 
Protokollerklärung der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und 
Schleswig- Holstein zum Beschluss der Länderchefs vom 22. Juni 2006 
nahe legt. Der AK Wetten weist darauf hin, dass das Vorhaben, ein 
staatliches Wettmonopol aufrecht zu erhalten, in hohem Maße 
wirklichkeitsfremd ist und nicht den europarechtlichen Vorgaben 
entspricht. Der Arbeitskreis stellt heraus, dass der Beschluss der 
Ministerpräsidenten der Länder vom 22. Juni 2006 wichtige 
Sachverhalte nicht berücksichtigt:
1. Ein staatliches Wettmonopol ist nicht die einzige Möglichkeit, 
die Eindämmung und Kanalisierung der Wett- und Spielsucht sowie die 
Bekämpfung von Folge- und Begleitkriminalität zu erreichen. Diese 
Ziele lassen sich ebenso gut durch ein geordnetes 
Konzessionierungsmodell verwirklichen. Dies zeigt das Beispiel 
England.
2. Nur durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung
von staatlichen und privaten Veranstaltern können sowohl die 
inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als auch die 
fiskalischen Interessen der Länder erfüllt werden.
3. Ausländische Wettangebote sind im Internet vorhanden und können
trotz eines staatlichen Wettmonopols ihre Dienste auch in Deutschland
uneingeschränkt anbieten.
4. Eine rigide Einschränkung der Werbung für Sportwetten auf allen
Ebenen wird dazu führen, dass die Umsätze für inländische staatliche 
Sportwettenanbieter drastisch sinken. Gleichzeitig profitieren 
ausländische Angebote von erheblichem Zuwachs.
5. Die Zunahme der Umsätze von ausländischen Wettanbietern führt 
zu sinkenden Einnahmen der Länder. Dadurch reduzieren sich 
automatisch die Mittel, die zur Förderung des Breitensports zur 
Verfügung stehen.
Der Arbeitskreis Wetten ist ein Zusammenschluss von Bild.T-Online,
DSF Deutsches SportFernsehen, EM.TV, ProSiebenSat.1 Media AG, 
Premiere, RTL sowie bestwetten.de, einem Unternehmen der 
Burda-Gruppe. In seiner letzten Sitzung am 29. Juni 2006 hat der AK 
Wetten Annette Kümmel, Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat.1 
Media AG, zur Sprecherin der Interessenvertretung gewählt. Zum 
stellvertretenden Sprecher wurde Thomas Deissenberger, 
Geschäftsführer des DSF Deutsches Sportfernsehen, gewählt.
Ansprechpartner:
Sprecherin AK Wetten
Annette Kümmel
ProSiebenSat.1 Media AG
Tel.: +49 (0)89/9507 2300
Email:Annette.Kuemmel@ProSiebenSat1.com
Stellvertretender Sprecher AK Wetten
Thomas Deissenberger
DSF Deutsches SportFernsehen GmbH
Tel: 089-960662000
Email:  thomas.deissenberger@dsf.de
Arbeitskreis Wetten
Arbeitskreis Wetten
c/o NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater
Wirtschaftspruefer • Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany

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