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British American Tobacco (Germany) GmbH

EuGH-Urteil führt zu Verwerfungen am deutschen Markt
3 Millionen Konsumenten von vorportionierten Feinschnitten direkt betroffen

Hamburg (ots)

In dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland wegen der Anwendung des
Tabaksteuergesetzes hat heute der Europäische Gerichtshof sein Urteil
verkündet. Im Kern ging es dabei um die steuerliche Behandlung
vorportionierter Feinschnittprodukte, die in Folge der
steuerbedingten Preisentwicklung bei Fertigcigaretten auf wachsende
Nachfrage preissensibler Raucher stoßen.
In seinem Urteil folgte der Europäische Gerichtshof dem bereits im
Juli veröffentlichten Schlussantrag des EU Generalanwaltes mit dem
Ergebnis, dass Tabak, der vom Hersteller bereits in eine Einheit mit
der Form und Größe einer Cigarette gebracht wurde, als Cigarette zu
versteuern ist. Gegenwärtig wird der so genannte vorportionierte
Feinschnitt in Deutschland als Halbfertigprodukt verstanden und
entsprechend niedriger als fertige Fabrikcigaretten besteuert. Von
dem Verfahren nicht betroffen waren Tabake zum Selbstdrehen bzw.
-stopfen.
Auf Herstellerseite sind durch die Umstellung der Tabaksteuer für
vorportionierte Tabake Produktionsstandorte und damit auch
Arbeitsplätze in wirtschaftlich schwachen Regionen gefährdet. BAT
hofft, die Bundesregierung davon überzeugen zu können, dass es eine
angemessene Frist gibt, um den Konsumenten zu Fabrikcigaretten
zurückzuführen und in der die Produktion ausgesteuert bzw. eine
Umstellung auf andere Produkte vorgenommen werden kann.
British American Tobacco ist unverändert der Auffassung, dass die
deutschen Finanzbehörden diese innovativen Produkte zutreffend als
Feinschnitttabak steuerrechtlich einordnet haben. Das jetzt
getroffene Urteil des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt nicht
die besonderen Bedingungen des deutschen Marktes.
Vorportionierter Feinschnitt hat gegenwärtig einen Anteil von 15
Prozent am Absatz im Inland versteuerter Cigaretten und
Feinschnittprodukte. Im Jahresdurchschnitt 2004 waren es rund 9
Prozent. Die Verlagerung der Nachfrage hin zu in Deutschland
versteuerten Halbfertigprodukten konnte einen Teil des Konsums für
den Fiskus auffangen, der sonst in legalen oder illegalen
Grenzverkehr und Schmuggel abgewandert wäre. Es ist zu befürchten,
dass viele der rund drei Millionen preissensiblen Konsumenten auf der
Suche nach Alternativen den Anteil unversteuerter Ware am deutschen
Markt weiter anschwellen lassen.
Schon heute sind fast 17 Prozent der in Deutschland gerauchten
Cigaretten nicht mit einer deutschen Steuerbanderole versehen und
gehen damit dem Fiskus als Einnahmequelle verloren. Mit der
zusätzlichen Nachfrage nach unversteuerten Cigaretten verbunden sind
die Ausweitung des organisierten Schmuggels und die dauerhafte
Bildung krimineller Strukturen am deutschen Markt. Gleichzeitig sind
diese illegalen Absatzkanäle eine ideale Basis für das weitere
Vordringen von Produktfälschungen, die in hohem Maße die Gesundheit
der Raucher gefährden.
Die British American Tobacco (Germany) GmbH ist ein
Tochterunternehmen von British American Tobacco p.l.c., dem global
zweitgrößten internationalen Cigarettenhersteller. Weltweit werden
den Konsumenten rund 300 Marken in 180 Ländern angeboten. Das
Unternehmen produziert in 81 Fabriken in 64 Staaten und beschäftigt
über 90.000 Mitarbeiter. In Deutschland hat BAT einen Marktanteil von
jeweils über 23 Prozent bei Cigaretten und bei
Feinschnitt-Tabakprodukten. Marken des Unternehmens sind hier Lucky
Strike, Pall Mall, Gauloises, HB, Dunhill, Lord, Prince, Winfield,
Westpoint, Samson, Javaanse Jongens, Schwarzer Krauser u.a.
Für ergänzende Fragen erreichen Sie Rainer Stubenvoll, Corporate
Communications Manager, unter der Tel.-Nr. 040 / 4151-2573. Weitere
Informationen zum Unternehmen finden Sie auf unserer Website
www.bat.de.

Original-Content von: British American Tobacco (Germany) GmbH, übermittelt durch news aktuell

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