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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)

Geplante Einschnitte bei der Behandlung psychisch Erkrankter: Erkrankten, die nicht ins Raster passen, droht ggf. eine nicht ausreichende Behandlung

Der BDP fordert, dass heute im Gesundheitsausschuss des Bundestags nicht abschließend über das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) beraten wird. Ein kurzfristig eingebrachter Vorschlag, mit dem Psychotherapie laut Bundespsychotherapeutenkammer „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ geregelt werden können soll, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dies entscheidet, gibt Anlass zu großer Kritik, die offenbar aktuell zur Vertagung führt.

Psychotherapie ist nach internationalen, wissenschaftlich begründeten Leitlinien ein bedeutender Faktor in der Behandlung psychisch Erkrankter. Psychische Erkrankungen nehmen an Relevanz in unserer modernen Gesellschaft weiter zu und stellen z. B. den zweithäufigsten Grund für Frühberentungen dar. Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie wird deutlich, welche Bedeutung die Psychotherapie für die Versorgung der Bevölkerung hat und haben wird. Die in Deutschland gültige, gesetzlich verankerte sog. Psychotherapierichtlinie schreibt hierbei eine individuelle Therapieplanung in Absprache mit der betroffenen Patientin oder dem betroffenen Patienten vor.

An die Stelle von individueller Diagnose und individueller Behandlungsplanung soll anscheinend künftig die psychotherapeutische Behandlung durch grobe Raster gesteuert werden. Diese Raster begrenzen den Umfang und die Intensität der psychotherapeutischen Behandlung. Passt eine psychisch erkrankte Person nicht ins Raster, muss eine Behandlung dann ggf. vorzeitig abgebrochen werden.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll offenbar der G-BA prüfen, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ durch Vorgaben reguliert werden kann. Schon zum wiederholten Male greift der Gesetzgeber die Behandlung psychisch Erkrankter an. Hier stellt der BDP ein fragwürdiges Vorgehen im Kontext demokratischer Willensbildung fest, wenn auf den „letzten Drücker“ Einschübe in fast finale Gesetzesprozesse vorgenommen werden.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) mit seiner Untergliederung der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) fordert, die Qualität der Behandlung psychisch Erkrankter zu erhalten und die genannten ad hoc Regularien ersatzlos zu streichen.

Als der anerkannte Berufs- und Fachverband ist der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP vertritt dabei die beruflichen Interessen der Psycholog*innen aus allen Tätigkeitsbereichen. Der Verband wurde am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören ihm bundesweit rund 10.500 Mitglieder an.


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 620 
presse@bdp-verband.de
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