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VW Skandal und ÖRAG - Klagewelle gegen Rechtsschutzversicherer, ÖRAG Rechtsschutzversicherung lässt Ihre Kunden im Stich

Lahr (ots)

Bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG handelt es sich um die Rechtsschutzversicherung im Verbund der öffentlichen Versicherungen und der Sparkassen-Finanzgruppe. Auf ihrer Homepage www.rechthaber-werden.de zeigt sich die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG besonders innovativ. Sie fordert Interessierte auf, Rechthaber zu werden. Die Frage, warum man Rechthaber werden soll beantwortet die ÖRAG wie folgt:

"Weil es sich gut anfühlt, bei rechtlichen Auseinandersetzungen ganz entspannt bleiben zu können. Verlassen Sie sich auf einen großartigen Service zu vernünftigen Preisen: ohne gewöhnliches Callcenter, sondern mit echten Juristen am Telefon. Wir machen Sie zum Rechthaber und sorgen dafür, dass Sie Ihrem Gegner im Falle eines Rechtsstreits immer einen Schritt voraus sind."

Offensichtlich nimmt es die ÖRAG dann im Schadensfall jedoch nicht so genau mit dem "Rechthaben". Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend VW-Geschädigte im VW Abgasskandal vertritt, berät auch Kunden, die bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG versichert sind. Im VW Skandal wurden für diese Kunden u.a. Deckungsanfragen für eine Vertretung gegenüber VW und den Händlern gestellt. Zunächst zogen sich die Deckungsanfragen in vielen Fällen über Monate hin, bis die ÖRAG dann endlich dazu kam, endgültig zu antworten. Die Antwort lautet überwiegend: die ÖRAG deckt eine Erstberatung sowie die Einholung eines Verjährungsverzichts. Nur in einigen Fällen hat die ÖRAG umfassende Zusagen erteilt. Ein schlauer Schachzug, da die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ohnehin eine kostenlose Erstberatung anbietet.

Alle anderen geltend zu machenden Ansprüche werden von der ÖRAG in diesen Fällen nicht bezahlt, weil es angeblich mutwillig sei, die Rechtsschutzversicherung zu belasten, nur weil man gegen VW vorgehen möchte. Vereinfachter gesagt: die ÖRAG möchte die Kosten nicht tragen, obwohl sie von Ihren Kunden die Versicherungsleistungen längst erhalten hat. Von den Versprechungen in der Werbung will man nichts mehr wissen. Entspannt sind die betroffenen Kunden der ÖRAG auch nicht, weil sie von der ÖRAG im Stich gelassen werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daraufhin die vertragliche Möglichkeit genutzt, Gutachten zu fertigen, an die die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG gebunden ist. Dies beeindruckte die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG jedoch auch nicht, sondern Sie lehnte auch diese Gutachten weitgehend ab. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt die ÖRAG dabei grob rechtswidrig. Nach Ansicht der Kanzlei ist die Rechtslage zu Lasten der ÖRAG derart eindeutig, dass sofort Deckungszusagen zu erteilen wären, wie es beispielweise die größten Versicherer in Deutschland auch weitgehend machen. An diese Rechtslage will sich die ÖRAG offensichtlich nicht halten, sondern mutet ihren Kunden jetzt auch noch Klagen gegen die ÖRAG zu. Die Probleme mit dem PKW und mit VW reichen nicht aus. Statt die Kunden zu unterstützen, belastet man sie noch mehr. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher zahlreiche Klagen gegen die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG im zweistelligen Bereich eingereicht und weitere Klagen werden folgen, genauso wie Beschwerden bei der BAFin. Gerade für einen Versicherer aus dem öffentlichen Bereich ist es eine Schande, dass so mit den Kunden umgegangen wird. Teilweise haben die Kunden über Jahr ihre Versicherungsbeiträge bezahlt, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nunmehr wurden Sie im Rahmen des Abgasskandals von VW getäuscht und werden auch noch von der ÖRAG Rechtsschutzversicherung im Stich gelassen.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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