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Gut gegründet baut sich besser
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Berlin (ots)

Am Anfang des Weges zum eigenen Haus steht das Baugrundstück. Es muss verschiedenen Ansprüchen genügen. Sein Erwerb darf das finanzielle Budget nicht sprengen. Wie der Baugrund beschaffen ist, entscheidet mit, ob die Vorstellungen vom Haus realisiert werden können.

Das Problem: Kein Bau ohne Baugrundgutachten

Private Bauherren sollten sich von der Maxime leiten lassen: Ohne Baugrundgutachten baut man nicht. Diese Gutachten - auch Bodengutachten, Gutachten über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse oder laut DIN Geotechnischer Bericht genannt - untersuchen den Baugrund. Weder Bauherren noch Baufirmen wissen, was sich unter der Geländeoberfläche verbirgt. Da der Baugrund aufgeschlossen werden muss, ist bei vielen Komplettanbietern ein Baugrundgutachten Bestandteil des Leistungsangebotes. Wenn nicht, sollten private Bauherren auf keinen Fall darauf verzichten.

Worauf kommt es an

Die Untersuchung des Baugrundes sollte so früh wie möglich erfolgen. Am besten vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Zu Verhandlungsbeginn mit der Baufirma sollte es zur Grundlage für das Angebot gemacht und Bestandteil des Bauvertrages werden. Denn für die Bau- und Leistungsbeschreibung und den im Werkvertrag vereinbarten Pauschalfestpreis für das Errichten des Hauses werden immer Baugrundverhältnisse zugrunde gelegt. Wird später festgestellt, dass der Baugrund doch anders beschaffen ist, liegt das Planungs- und Finanzierungsrisiko ausschließlich bei den Bauherren.

Fehler vermeiden: Ausgaben nicht scheuen

Die Ausgaben für eine Baugrunduntersuchung betragen bei Einfamilienhäusern weniger als ein Prozent der Baukosten und stehen damit in keinem Verhältnis zu möglichen Planungsrisiken und Mehrkosten oder zum Aufwand für eine notfalls erforderliche Gründungs- und Bauwerkssanierung. Zur Erkundung des Bodens dienen Bohrungen und Sondierungen. Diese Felduntersuchungen werden durch Laborprüfungen ergänzt. Im Anschluss erfolgt die gutachterliche Auswertung und Dokumentation. So entsteht ein Gutachten, in dem Boden- und Grundwasserverhältnisse beschrieben sind und Schlussfolgerungen für die Bauausführung gezogen werden.

Wichtig: Empfehlungen des Gutachtens kontrollieren

Im Baugrundgutachten werden Aussagen für die Planung und vor allem die statische Berechnung des Hauses getroffen. Das betrifft u.a. die Eignung des Baugrundes, möglichen Bodenaustausch, erdstatische Berechnungskennwerte, aufnehmbare Sohldrücke, zu erwartende Setzungen unter Belastung und Hinweise zu Gründungs- und Erdarbeiten. Gemeinsam mit dem Gutachter sollten private Bauherren kontrollieren, dass die getroffenen Empfehlungen eingehalten werden. Denn der Baugrund ist die entscheidende Basis des Bauwerkes.

Achtung: Schwerwiegenden Folgen vorbeugen

Wird die spezifische Situation des Baugrundes nicht beachtet, kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen. Praxisbeispiele zeigen das. So können im Keller erhebliche Feuchteschäden auftreten, wenn in wasserstauenden Böden unsachgemäß ohne Ableitung anfallenden Wassers gebaut wird.

In einem anderen Fall hatte das Kellergeschoss nur eine Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser. Dass diese nicht ausreicht, wäre bei einer Baugrunduntersuchung deutlich geworden. Das Geld dafür war gespart worden. In einem dritten Fall hatte sich trotz Baugrunduntersuchungen das Haus einseitig gesenkt. Nachträgliche exaktere und tiefere Baugrundbohrungen ergaben veränderte Bodenverhältnisse. Die Verbesserung des organischen Baugrundes verursachte Sanierungskosten von 47.000 Euro.

BSB-Tipp von Klaus-Dieter Scholz, Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V., (BRB Prüflabor Bernau): Um ein Haus sicher zu bauen und böse Überraschungen zu vermeiden, müssen die gegebenen Baugrundverhältnisse schon vor dem Kauf des Grundstückes bekannt sein. Ein notwendiger Bodenaustausch, eine Tiefgründung oder eine "weiße Wanne" für den Keller steigert die Baukosten in erheblichem Maße. Erst wenn das Grundstück für das vorgesehene Bauprojekt und das finanzielle Budget passt, sollte es erworben werden. Die qualifizierte Untersuchung des Baugrundes ist ein MUSS. Hilfe finden private Bauherren u.a. beim Bauherren-Schutzbund e.V. und seinen Servicepartnern.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de 
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. 
Einzugsgebiet: Deutschland 
Datum: 03. Juli 2014

Pressekontakt:

Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: office@bsb-ev.de

Original-Content von: Bauherren-Schutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell

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