Alle Storys
Folgen
Keine Story von Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) mehr verpassen.

Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)

eZigarette fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz

Seevetal (ots)

Die elektrische Zigarette ist nicht vom Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen erfasst. Zu diesem Ergebnis kommt der Hamburger Verwaltungsrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer.

Das zum 01.05.2013 geänderte Gesetz erwähnt den Gebrauch der eZigarette nicht explizit im Gesetzestext, sondern ausschließlich in der Begründung. Im Gesetzestext selbst wird nur von "Rauchen" gesprochen und damit vom Vorgang der Pyrolyse, zu dem es beim Gebrauch der E-Zigarette aber nicht kommt. Damit könne die Neufassung des Gesetzes nicht auf die eZigarette angewendet werden. Der Gebrauch der E-Zigarette in Nichtraucherbereichen sei offiziell nicht verboten.

"In der amtlichen Begründung zum neuen Gesetz (Landtagsdrucksache 16/165 Seite 13) ist davon die Rede, dass in dem Gesetz "ein allgemeines Rauchverbot geregelt" sei, "ohne Unterscheidung hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten", stellt Schwemer fest. Demgegenüber verbiete der Gesetzestext, auf den es allein ankommt, das "Rauchen" und damit den Gebrauch von Tabakerzeugnissen mittels eines Verbrennungsvorgangs. Es sei, so Schwemer, nicht auszuschließen, dass es zunächst einige Verbotsverfahren geben werde und "erst die Verwaltungsgerichte, wie schon vorher beim Gebrauch der E-Zigarette, feststellen werden, dass dieses Produkt mit der herkömmlichen Zigarette nicht gleichgesetzt werden kann."

Einschätzung des VdeH

"Das Gesundheitsministerium in NRW hat den Eindruck erzeugt, als wäre der Gebrauch der elektrischen Zigarette nun an allen Orten verboten, an denen auch die herkömmlichen Rauchwaren nicht mehr verwendet werden dürfen. Dieser Eindruck ist falsch." sagt Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH. Und weiter: "Trotzdem sollte ein Nutzer der eZigarette nicht kategorisch auf seinem Recht beharren. Wir empfehlen eine Vorab-Klärung mit dem Inhaber des Hausrechts. Das dient dem allgemeinen Frieden."

Pressekontakt:

Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
Pressesprecher
Tel: 04105-8598723
Fax: 04105-8598790
Mail: presse@vd-eh.de

Original-Content von: Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
Weitere Storys: Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
  • 12.04.2013 – 11:08

    Verband des eZigarettenhandels: Zahl der eZigarettennutzer steigt kontinuierlich

    (DGAP-Media / 12.04.2013 / 11:07) 2,2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen die elektrische Zigarette. Dieses Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zeigt, dass die Alternative zur Tabakzigarette immer mehr Anhänger findet. Die Zahl der letzten Schätzung des Verbands des eZigarettenhandels (2 Millionen) wurde mit diesem Resultat sogar noch übertroffen. Die ...

  • 11.04.2013 – 11:26

    10 Millionen Bundesbürger fordern freien Verkauf der eZigarette

    Seevetal (ots) - Schlechtes Zeugnis für den EU-Plan: Drei Viertel aller aktuellen und potentiellen Nutzer der eZigarette wollen sich nicht vorschreiben lassen, die elektrische Alternative zur Tabakzigarette in der Apotheke zu kaufen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Verband des eZigarettenhandels beim renommierten Anbieter Toluna in Auftrag gegeben hat. Insgesamt wurden über 1.000 Raucher in ...

  • 22.03.2013 – 12:25

    Juristisches Gutachten: Neue Tabakrichtlinie ist rechtswidrig

    Seevetal (ots) - Wichtiger EU-Gesetzestext fällt durch: Der Hamburger Europarechtler Prof. Dr. Holger Schwemer kommt in seinem 13seitigen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Tabakrichtlinie (TRL) rechtswidrig ist. Der EU fehle das Recht, die neu überarbeitete Tabakrichtlinie auf die elektrische Zigarette anzuwenden. Die Passagen zur elektrischen Zigarette ...

    Ein Dokument