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PETA unterliegt gegen Circus Krone - Äußerung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", ist zulässig
Aktualisierte Version vom 30.01.2012

München/Hamburg (ots)

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 zugestellten Urteil (Az.: 324 O 355/11) hat das Landgericht Hamburg betont, dass die in einer Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", eine zulässige Meinungsäußerung ist.

Circus Krone hatte in einem an verschiedene Redaktionen gerichteten Schreiben im Juni 2011 unter Bezugnahme auf die radikale Tierrechtsorganisation PETA ausgeführt: "Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]". Den daraufhin von PETA gestellten Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Verbotes der Äußerung, dass Aktivisten von PETA Straftatbestände nicht scheuen, hat die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg mit seinem Urteil zurückgewiesen.

Circus Krone konnte im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte für mögliche Straftaten von PETA-Aktivisten darlegen, so beispielsweise, dass der zweite Vorsitzende der selbsternannten Tierrechtsorganisation PETA im Zusammenhang mit einer früheren Kampagne wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt und dieses Verfahren in zweiter Instanz nur gegen die Auflage einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden war. Ein wissenschaftlicher Berater der Tierrechtsorganisation bezichtigte sich in einem von ihm herausgegebenen Buch über radikale Tierrechtsorganisationen, er selbst sei "wegen Tierbefreiung teilweise inhaftiert" gewesen. Und ein fest angestellter PETA-Mitarbeiter hatte, wie Circus Krone im Verfahren darlegen konnte, in einem Interview über sich eingeräumt, er habe "genau genommen ... Hausfriedensbruch" begangen und mache das "seit 17 Jahren so". Das Landgericht Hamburg dazu wörtlich: "Die bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten ... 'Straftaten nicht scheuen', rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte" und betont, dass der "Kern des Vorwurfs erkennbar der 'fanatische' Tierschutz ist".

"Das Hamburger Urteil ist erfreulich klar und deutlich in seiner Begründung" kommentiert Dr. Walter Scheuerl, der Hamburger Rechtsanwalt des Circus Krone, die Entscheidung. "PETA ist eben keine Tierschutzorganisation, die Tieren in Not hilft, sondern eine radikale Tierrechtsorganisation, die auch auf der Warnliste von CharityWatch steht", so Scheuerl weiter. "Das Hamburger Verfahren, in dem PETA jetzt zu Recht unterlegen ist, kann einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über PETA und Aktivisten leisten, die hinter dieser Organisation stecken." Dr. Scheuerl betont: "Radikale Tierrechtsorganisationen, wie PETA, haben mit echten Tierschutzorganisationen wenig gemein. Für den Circus Krone haben die tiergerechte Haltung der Krone-Tiere und der Tierschutz höchste Priorität."

Die unterlegene Tierrechtsorganisation muss binnen eines Monats entscheiden, ob sie Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg einlegt. "Wir sehen einer etwaigen Berufung gelassen entgegen", so Medienrechtler Scheuerl weiter, der Partner im Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen ist. "Das Urteil der Pressekammer ist klar und präzise begründet. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass es gegebenenfalls vom Oberlandesgericht Hamburg bestätigt werden wird."

Zum Hintergrund:

Der Circus Krone ist heute der größte Zirkus Europas und ein traditionelles Familienunternehmen. Der Circus Krone wurde 1905 von Carl Krone unter dem Namen Circus Charles als Tierschau gegründet. Er hat seit 1919 seinen festen Sitz in München, wo er ein festes Gebäude, den Kronebau mit 3.000 Sitzplätzen besitzt. Der Circus Krone ist damit der einzige (west-)europäische Zirkus mit einem "festen" Stammsitz. Mit seiner Verbindung von artkonformer Tierdressur und Artistik unter der Zirkuskuppel zieht der Circus Krone Jahr für Jahr Hunderttausende Besucher in den Bann der "live" erlebten faszinierenden Zirkuswelt.

Die tiergerechte Haltung aller Krone-Tiere und der Tierschutz haben für den Circus Krone höchste Priorität. Das Wohlbefinden seiner Tiere steht für den Circus Krone immer an erster Stelle. Die Krone-Tiere sind die Partner und Freunde der Krone-Artisten und gehören mit zur großen Circus Krone-Familie.

Pressekontakt:

Dr. Walter Scheuerl
Rechtsanwalt
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

Original-Content von: Circus Krone GmbH & Co., übermittelt durch news aktuell

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