BPOLD-B: Chef bewahrt Mitarbeiter vor Gefängnisstrafe
Frankfurt (Oder) (ots)
Der Chef eines mit Haftbefehl gesuchten Mannes beglich am Mittwoch dessen Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro. Durch die Zahlung bewahrte er seinen Mitarbeiter vor dem Gefängnis.
Mittwochvormittag gegen 10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 38-jährigen Mann als Fahrer eines Kleintransporters auf der Bundesautobahn 12. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft München seit 2011 per Vollstreckungshaftbefehl nach dem polnischen Staatsangehörigen sucht.
Das Amtsgericht München verurteilte den in Bayern lebenden Polen bereits im November 2010 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Weil der Arbeitgeber des in einem Logistikunternehmen beschäftigten Mannes nicht drei Monate auf seinen Mitarbeiter verzichten wollte, beglich er die komplette Geldstrafe zuzüglich der geforderten Verfahrenskosten von ca. 180 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 38-jährige Mann wieder auf freien Fuß belassen.
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