Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1538) Tötungsdelikt in Nürnberg
Nürnberg (ots)
Seit gestern Abend bearbeitet die Nürnberger Kriminalpolizei ein Tötungsdelikt, das offensichtlich bereits am 02.10.2003 verübt wurde. Am 15.10.2003 gegen 17.10 Uhr wurde ein 40-jähriger Nürnberger tot in seiner Wohnung in der Juvenellstraße in Nürnberg aufgefunden. Die Leiche wies eine Stichverletzung am Oberkörper auf. Bereits wenige Stunden später konnte die Nürnberger Mordkommission einen 36-Jährigen in Schweinfurt festnehmen, der dringend tatverdächtig ist.
Bei dem Opfer handelt es sich um den 40-jährigen Ralf St., der seit einiger Zeit geschieden ist. Er litt sehr unter der Scheidung und begann deshalb zu trinken. Dieses Problem führte dazu, dass er vor kurzem seinen Arbeitsplatz als Lagerist verlor. Trotz der Scheidung unterhielt er zu seiner früheren Ehefrau ein freundschaftliches Verhältnis. Beim Chatten im Internet lernte er vor einiger Zeit ein Ehepaar aus Schweinfurt kennen (den 36-jährigen Bäcker Matthias W. und dessen 20-jährige Ehefrau, die Umschülerin ist). Es entwickelte sich offensichtlich eine Freundschaft und Ralf St. lud das Ehepaar Ende August 2003 zum Nürnberger Volksfest ein. In der Folgezeit kam es offensichtlich zu einer Liebesbeziehung zwischen Frau W. und dem 40-Jährigen. Bei einem Gegenbesuch anlässlich des Schweinfurter Stadtfestes Ende September 2003 kam es deshalb zum Streit unter den Eheleuten mit der Folge, dass Frau W. zu ihren Eltern zog. Matthias W. drohte angeblich per SMS bzw. E-Mail den Ralf St. umzubringen.
Frau St. wandte sich an einen ihr bekannten Polizeibeamten, weil sie seit Anfang Oktober 2003 ihren geschiedenen Ehemann nicht mehr erreichen konnte. Nach umfangreichen Recherchen wurde schließlich am 15.10.2003 die Feuerwehr um die Öffnung der Wohnungstüre zur Zwei-Zimmer-Wohnung des Ralf St. in der Juvenellstraße in Nürnberg gerufen. Als die Wohnung geöffnet war, fand man die Leiche, die dem ersten Anschein nach am Oberkörper zumindest einen Einstich sowie Abwehrverletzungen aufweist. Eine für heute Nachmittag vorgesehene Obduktion soll die genaue Todesursache klären.
Nachdem die Morddrohungen bekannt geworden waren und aufgrund weiterer Recherchen richtete sich der dringende Tatverdacht gegen Matthias W. Beamte der Mordkommission und Kräfte der Spezialeinheiten fuhren daraufhin noch in der Nacht nach Schweinfurt. Um 01.40 Uhr wurde der Tatverdächtige blitzartig in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen - er saß zu dieser Zeit vor seinem Computer und chattete.
Der Festgenommene wurde nach Nürnberg gebracht. Er wurde noch in der Nacht durch Beamte der Mordkommission vernommen und legte dabei ein Geständnis ab. Seinen Worten zu Folge war er am Vormittag des 02.10.2003 mit dem Zug von Schweinfurt nach Nürnberg gefahren. Er begab sich dann zur Wohnung des Ralf St., um diesen bezüglich des Verhältnisses zu seiner Frau zur Rede zu stellen. Dabei sei es zum Streit gekommen, in dessen Verlauf er ein Küchenmesser genommen und auf seinen Nebenbuhler eingestochen habe. Die Tatwaffe will er in einer Mülltonne entsorgt haben.
Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Matthias W. am 24.04.1993, der damals im Bereich Hof wohnte, bereits einen Nachbarn erstochen hat. Auch damals hatte sich das Opfer mit der Lebensgefährtin des St. eingelassen. St. wurde deshalb am 21.01.1994 vom Landgericht Hof wegen verminderter Schuldfähigkeit zu einer 11-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt. Nach der Verbüßung von zwei Drittel der Strafe wurde er am 22.08.2000 zur Bewährung aus der Haft entlassen.
Von der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Mordes gestellt. Der dringend Tatverdächtige Matthias W. wird zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
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