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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (797) Warnung vor unerwünschten "Spähanrufen"

Nürnberg (ots)

Die Polizei warnt in nachfolgender Präventionsmeldung vor unbekannten Tätern, die durch Anrufe versuchen, an das Geld der Angerufenen zu kommen. Ziel der Täter ist es dabei in der Regel nicht, Einbrüche vorzubereiten.

Durch geschickte Gesprächsführung versuchen die Täter, die Vermögensverhältnisse ihrer Gesprächspartner auszuhorchen. Dabei kann die Masche sehr unterschiedlich sein. Die Täter rufen an und geben beispielsweise vor, von der Kriminalpolizei zu sein. Es seien Einbrecher festgenommen worden, die auf einem sichergestellten Zettel den Namen des Angerufen zeigen. Deshalb sei es nun wichtig, die finanziellen Verhältnisse zu prüfen.

Auch könnte sich der Anrufer als Mitarbeiter eines Computerunternehmens ausgeben und unter dem Vorwand, die Sicherheitseinstellungen des Computers ändern zu müssen, an die Daten des Online-Bankings gelangen.

Das Vortäuschen eines Gewinns im Ausland ist eine weitere Möglichkeit des geplanten Betruges. Um diesen vermeintlichen Gewinn realisieren zu können, solle der Angerufene einen bestimmten Geldbetrag überweisen.

Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von den Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen.

Diese beispielhaften Aufzählungen sind Anlass für die Polizei, Tipps zum Verhalten bei solchen Anrufen zu geben:

1. Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

2. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

3. Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Anliegen es sich genau handelt. Notieren Sie sich die Antworten.

4. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

5. Sichern Sie sich ab, indem Sie z.B. einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet.

6. Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

7. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

Die Nürnberger Kriminalpolizei bearbeitete im vergangenen Jahr (2016) mehrere Hundert solcher und gleichgelagerter Fälle. Die Tendenz für dieses Jahr (2017) ist eher steigend als sinkend.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer solcher Betrügereien geworden sein, zögern Sie nicht, umgehend Anzeige zu erstatten und alle relevanten Beobachtungen und Wahrnehmungen mitzuteilen. Wenden Sie sich dabei an Ihre Polizei oder den Notruf 110.

Bert Rauenbusch/n

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

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