Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1948) Halloween naht - Süßes soll nicht sauer aufstoßen
Mittelfranken (ots)
Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt. Am Freitag, 31.10.2008, ist für Geisterfreaks die gruseligste Nacht des Jahres. Kinder und Jugendliche ziehen verkleidet durch die Straßen und fordern: Süßes oder Saures. Die Polizei appelliert an die Eltern, die Regeln für diesen Spaß mit ihren Sprösslingen genau abzusprechen, denn nicht jeder Scherz ist auch erlaubt.
Wer beispielsweise Farbe an Hauswände sprüht oder schmiert bzw. Eier dagegen wirft, begeht eine Sachbeschädigung. Wird einem anderen "Geist" unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Prügel die mühselig eingenommene Süßigkeit weggenommen, wird derjenige schnell zum "Räuber" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Die mittelfränkische Polizei wird mit verstärkten Überwachungen derartiges Treiben konsequent unterbinden.
Kinder unter 14 Jahren können zwar strafrechtlich noch nicht belangt werden, aber zivilrechtliche Forderungen (z. B. die Wiedergutmachung eines entstanden Sachschadens) können auch gegenüber Kindern geltend gemacht werden. In allen Fällen wird eine Anzeige aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Außerdem erfolgt ein Bericht an das Jugendamt.
Damit die Halloween-Nacht 2008 allen Geistern und Nicht-Geistern in guter Erinnerung bleibt, richtet sich ein großer Appell der mittelfränkischen Polizei insbesondere an Eltern und Erwachsene. Sprechen Sie mit ihren Schützlingen ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo ein Spaß endet und der Ernst beginnt, damit es zu keinen unliebsamen Folgen kommt.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Allerheiligen (01.11.) zu den sogenannten "Stillen Tagen" gehört und öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Insbesondere für Halloween-Partys an Allerheiligen sind keine Ausnahmen vom "Tanzverbot" möglich. Die Polizei wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen mit überwachen.
Elke Schönwald/hu
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