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Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Wilde Rollerverfolgung, Wer kennt den flüchtigen Rollerfahrer?

POL-WL: Wilde Rollerverfolgung, Wer kennt den flüchtigen Rollerfahrer?
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Elbmarsch/ Obermarschacht (ots)

(Fotos sind in der digitalen
Pressemappe der PI Harburg eingestellt)
Dienstag, 14.03.06
Am Dienstag konnte die Polizei in der Elbmarsch nach 
Verfolgungsfahrten drei Rollerfahrer mit ihren illegal getunten 
Motorrollern stellen.
Der erste Rollerfahrer viel einer Streife auf, als er gegen 18.30 
Uhr auf der Elbuferstraße aus Richtung Tespe kommend in Richtung 
Marschacht fuhr. Er fuhr innerorts mit einer Geschwindigkeit von 100 
km/h und wurde über eine Strecke von ca. 1,5 Kilometer verfolgt. Nur 
unter Benutzung von Sonderrechten konnte der Roller zunächst in 
Obermarschacht gestoppt werden. Er setzte aber seine Flucht über den 
vereisten Bürgersteig fort. In Höhe eines örtlichen Maler- und 
Bettengeschäftes konnte er ein zweites Mal gestoppt werden und 
flüchtete abermals über den Parkplatz des Geschäftes auf den 
Elbdeich. Wenige Minuten später näherte sich der Rollerfahrer wieder 
mit entsprechend hoher Geschwindigkeit aus Richtung Tespe dem letzten
Anhalteort. Er fuhr mit unverändert hoher Geschwindigkeit 
rücksichtslos auf einen Beamten zu, der Haltzeichen gab. Der 
Anhalteposten musste den Rollerfahrer passieren lassen, um nicht sich
selbst oder Rollerfahrer erheblich zu gefährden. Anschließend 
flüchtete dieser Rollerfahrer unerkannt.
Die Polizei Winsen bitte um Hinweise zu diesem Rollerfahrer, 04171/ 
796-0.
Der Fahrer ist etwa 180cm groß, trug eine schwarze Jacke und einen 
schwarzen Helm. Der Roller ist ebenfalls schwarz. Der Roller könnte 
schon wegen der enorm hohen Geräuschentwicklung aufgefallen sein.
Etwa zur gleichen Zeit fiel ein 18-jähriger Mofafahrer mit einem 
Eigenbau aus diversen zusammengesuchten Teilen der Marken Hercules 
und KTM einer Streife auf der Elbuferstraße in Tespe auf, als er 
ihnen ohne Beleuchtung und ohne Kennzeichen entgegenkam. Der 
Mofafahrer wurde bei einem verkehrsbedingten Halt an einem 
Fußgängerüberweg angesprochen. Der Fahrer gab daraufhin Gas und 
flüchtete auf den verschneiten Deich ins Deichvorland. Dort konnte er
gestellt werden.  Für das Mofa besteht keine Betriebserlaubnis und 
kein Versicherungsschutz. Das Mofa wurde sichergestellt. Den 
18-jährigen erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des 
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ein 16-jähriger Rollerfahrer wurde mit Sozius auf der Straße 
Weizenhagen in Drage, Ortsteil Schwinde gestellt. Er war mit seinem 
Roller auf der Elbuferstraße aus Stove kommend in Richtung Schwinde 
aufgefallen, weil er schneller als die für den Roller erlaubten 25 
km/h fuhr und erheblich lauter war. Der Fahrer ignorierte die 
Haltzeichen der Funkstreifenbesatzung. Aus voller Fahrt und mit 
enormen Risiko riss der Fahrer plötzlich den Lenker herum, als sich 
der Streifenwagen neben ihm befand, schleuderte in die Gegenrichtung 
und setzte seine Flucht fort. Der Sozius bog während der Fahrt das 
Versicherungskennzeichen hoch, damit es nicht abgelesen werden 
konnte. Das Rollerteam hatte mit der Flucht jedoch kein Glück. Mit 
Unterstützung einer zweiten, in der Nähe befindlichen, 
Funkstreifenbesatzung konnte der Roller in der Straße Weizenhagen 
gestellt werden. Gegen den Fahrer wird jetzt wegen Fahren ohne 
Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 
ermittelt. Ein Alkotest bei dem Rollerfahrer ergab eine Wert von 0,2 
Promille.
Die Bilanz innerhalb einer Stunde war erschreckend. Offenbar 
machen sich die jugendlichen und heranwachsenden Rollerfahrer keine 
Gedanken über die Folgen für ihr Fehlverhalten. Sanktionen, 
angefangen von den zu erwartenden Bußgeldern bis zu einer drohenden 
Sperre beim Erwerb der Fahrerlaubnis, können auf die Betroffenen 
zukommen. Im Falle eines Unfalles droht der Verlust des 
Versicherungsschutzes, verbunden mit möglichen hohen 
Regressforderungen für entstandenen Schaden.  Nicht zuletzt gefährden
sich die Fahrer selbst. Die technischen Einrichtungen, wie Fahrwerk 
und Bremsen der Fahrzeuge sind meist nicht für die erreichten 
Geschwindigkeiten ausgelegt.
Die Eltern der Rollerfahrer sollten darauf achten, dass ihre Kinder 
verantwortungsvoll mit ihren Fahrzeugen umgehen und illegales Tuning 
unterlassen, schon allein im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Matthias Rose
Telefon: 04171/796-333 o. 0160/969 74 055
E-Mail: matthias.rose@polizei.niedersachsen.de

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