Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Harburg mehr verpassen.

Polizeiinspektion Harburg

POL-WL: Gefahrgutkontrolle der Polizeidirektion Lüneburg +++ Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt +++

POL-WL: Gefahrgutkontrolle der Polizeidirektion Lüneburg +++ Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis festgestellt +++
  • Bild-Infos
  • Download

Buchholz i.d. Nordheide (ots)

Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg hat am heutigen Montag, 06.10.2014, auf der BAB 7 im Landkreis Harburg eine gezielte Kontrolle von Gefahrgutfahrzeugen durchgeführt. Insgesamt 16 Polizeibeamte kontrollierten auf der wichtigen Nord-Süd-Achse Fahrzeuge, die gefährliche Güter beförderten. Es wurden 21 Fahrzeuge überprüft, bei 13 Fahrzeugen gab es Beanstandungen. In der Mehrzahl der Fälle waren die Beanstandungen geringfügig, in einigen Fällen mussten die Beamten allerdings auch die Weiterfahrt unterbinden.

Im einzelnen: Ein rumänischer Lkw-Fahrer auf einer slowenisch/niederländischen Fahrzeugkombination beförderte 22 t Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Güter). Die Ladungssicherung der geladenen Fässer war unzureichend, diverse Spanngurte hatten sich gelockert. Ferner hatte der Fahrer keine schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt) an Bord. Da es sich hierbei um relevante Sicherheitsmängel handelte, wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei der Überprüfung eines deutschen Sattelzuges, der über 22 t der Gefahrgutklasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe) geladen hatte, staunten die kontrollierenden Beamten nicht schlecht. Der 32-jährige Fahrzeugführer durfte den Sattelzug gar nicht fahren, da die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse CE nicht vorhanden war. Zu allem Überfluss war die Ladungssicherung der BigBags (flexible Versandstücke) völlig unzureichend. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet, auch der Fahrzeughalter muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Ein Munitionstransport durch ein ziviles Unternehmen im Auftrag der Bundeswehr erregte die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten. Bei der Überprüfung des Führerscheins stellten die Beamten fest, dass der 56-jährige Fahrzeugführer eigentlich eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen muss. Die hatte er nicht dabei, daher war die Fahrt zunächst einmal beendet. Die gefahrgutrechtliche Kennzeichnung der 7,6 t Munition war ebenfalls nicht korrekt, so dass am Kontrollort nachgebessert werden musste.

In der digitalen Lichtbildmappe befinden sich Fotoaufnahmen von kontrollierten Fahrzeugen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lüneburg
Pressestelle
Tel. 04131/29-0

Original-Content von: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Harburg
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Harburg