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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Es läuft noch nicht (ganz) rund im Kreisel
Vorfahrt im Kreisel
beim Verlassen immer blinken

Hameln (ots)

Es ist zwar schon viel darüber geschrieben worden,
doch so richtig sicher fühlen sich die Verkehrsteilnehmer beim 
Befahren des Holzmindener Kreisels offenbar noch nicht. "Bislang gab 
es dort keinen Verkehrsunfall, aber man kann immer wieder kritische 
Situationen beobachten", bestätigt auch Siegfried Kaiser, 
Verkehrsexperte der Holzmindener Polizei.
Gleich mehrere Regelungen sind mit dem blauen Schild 
"Kreisverkehr" verbunden. "Viele gefährliche Missverständnisse 
entstehen, weil falsch geblinkt wird", erläutert Siegfried Kaiser. 
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer nur beim 
Verlassen des Kreisels den Blinker rechts setzen dürfen. Auf keinen 
Fall darf zu früh oder bereits beim Einfahren in den Kreisel geblinkt
werden. "Für andere wird dann nämlich der Eindruck erweckt, der 
Autofahrer würde den Kreisel sofort wieder verlassen wollen", 
erläutert Kaiser. Dass man im Kreisel nicht halten oder gar rückwärts
fahren darf, ist weitgehend bekannt. Selbstverständlich ist auch das 
Fahren entgegen der Fahrtrichtung - also links herum - verboten. Auch
die Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Unnötiges Drehen von 
Extra-Runden kann mit Verwarngeld geahndet werden.
Wenn das blaue Schild "Kreisverkehr" aufgestellt ist, wird damit 
auch die Vorfahrt geregelt. "Die Fahrzeuge im Kreis haben dann immer 
Vorfahrt", sagt Hauptkommissar Kaiser. In diesem Zusammenhang weist 
er darauf hin, dass folglich Radfahrer und auch Fußgänger, die auf 
dem Fuß-/Radweg die Kreisel-Ausfahrten kreuzen, immer wartepflichtig 
sind.
Die im Kreisel gefahrenen geringen Geschwindigkeiten sieht Kaiser 
als Hauptargument dafür, dass es dort bislang zu keinem Unfall kam. 
"Ich hoffe, dass das auch weiterhin so bleibt", freut sich der 
Verkehrsexperte der Holzmindener Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Pressestelle
Henning Stille
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 04
Fax: (0 55 31) 9 58-2 50
E-Mail: henning.stille@polizei.niedersachsen.de

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