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POL-PPMZ: Mainz-Hechtsheim - Gemeinsame Kontrolle von Verkehrsüberwachungsamt und Polizei auf der ersten Mainzer Fahrradstraße

POL-PPMZ: Mainz-Hechtsheim - Gemeinsame Kontrolle von Verkehrsüberwachungsamt und Polizei auf der ersten Mainzer Fahrradstraße
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Mainz (ots)

Am vergangenen Freitag haben das Verkehrsüberwachungsamt der Stadt sowie die Polizei Mainz den Verkehr auf der ersten Mainzer Fahrradstraße, der Elisabeth-Selber-Straße in Hechtsheim, kontrolliert.

Durch das Verkehrsüberwachungsamt konnten acht Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, wovon zwei mit 48 bzw. 53 km/h erheblich waren. Zudem mussten durch die Polizei 81 Fahrradfahrer kontrolliert und dabei 42 Beanstandungen festgestellt werden. Insbesondere hatten wir dabei die technische Ausstattung der Räder zu bemängeln (Beleuchtung / Reflektoren / Klingel / Bremsen).

Positiv hervorzuheben ist, dass nur wenige Fehler bezüglich der Nutzungspflicht der der Fahrradstraße beanstandet wurden, ist diese Radverkehrsanlage in Deutschland doch noch ein recht unbekannter Begriff.

Radfahrer haben beispielsweise auf einer Fahrradstraße Vorrang, müssen aber dennoch, wie der Kraftfahrzeugverkehr auch, einige Regeln beachten. Wir haben im Folgenden versucht, diese für euch zusammen zu fassen.

Wie erkenne ich eine Fahrradstraße? Eine Fahrradstraße erkennt man am sogenannten Zeichen 244, einem quadratischen Schild mit weißem Grund, auf dem ein blaues Fahrradsymbol abgebildet ist und das den Schriftzug "Fahrradstraße" trägt. Dieses Schild, das es seit 1997 in der Straßenverkehrsordnung gibt, markiert den Beginn der Fahrradstraße.

Zusätzlich sind viele Strecken mit blauen Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn markiert. Ein ähnliches Schild wie am Anfang einer Fahrradstraße markiert auch deren Ende. Dieses Schild ist jedoch farblos und mit fünf diagonalen Streifen gekennzeichnet.

Wer darf eine Fahrradstraße befahren? Fahrradstraßen sind grundsätzlich für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Autos, Motorräder, Lastwagen, Rollerfahrer, Anlieger oder Fußgänger dürfen diese nur benutzen, wenn das ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt.

Wenn beispielsweise Autos in einer Fahrradstraße fahren dürfen, dürfen sie unter Beachtung der üblichen Vorschriften auch dort parken.

Welche Geschwindigkeit ist in einer Fahrradstraße erlaubt? In Fahrradstraßen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Daran müssen sich alle Fahrzeuge, also auch Fahrräder, halten.

Welche Vorfahrtsregeln gibt es in einer Fahrradstraße? Radfahrer haben auf einer Fahrradstraße Vorrang. Sie dürfen, unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes, nebeneinander fahren. Möchte ein Kraftfahrzeug überholen, muss es mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand einhalten. Eine Gefährdung muss zudem immer grundsätzlich ausgeschlossen werden.

In der Regel können Fahrradstraßen in beide Fahrtrichtungen benutzt werden. An Kreuzungen und Einmündungen gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie beispielsweise die Beschilderungen oder das Gebot "rechts vor links".

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