Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein

BPOLI-WEIL: Haftbefehl vollstreckt

Waldshut (ots)

Einen 29-jährigen Niederländer mit Wohnsitz in der Schweiz kontrollierte eine Zollstreife am frühen Samstagmorgen am Grenzübergang an der Rheinbrücke. Wie die Beamten feststellten, lag gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Justizbehörden vor. Er wurde festgenommen und der Bundespolizei übergeben. Aus einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Mann zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt worden. Bezahlt hatte er die verhängte Strafe allerdings nie. Mit Unterstützung seines Vaters, der einen Teilbetrag wenig später am Grenzübergang vorbeibrachte, konnte der 29-Jährige die ausstehende Summe begleichen und damit die ersatzweise drohende Gefängnisstrafe abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Carolin Dittrich
Telefon: +49 7628 8059-104
E-Mail: bpoli.weil.oea@polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
  • 19.02.2018 – 10:55

    BPOLI-WEIL: Ohne Ausweispapiere am Bahnhof

    Waldshut (ots) - Zwei junge Männer kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Freitagabend am Bahnhof. Beide sprachen weder deutsch, noch konnten sie sich ausweisen. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen 27-Jährigen aus Eritrea und einen 17-jährigen Landsmann. Beide trugen noch während der Kontrolle ein Asylbegehren vor. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der 27-Jährige an die ...

  • 16.02.2018 – 09:35

    BPOLI-WEIL: Teure Zugfahrt

    Bad Krozingen (ots) - Einen 48-jährigen Mann kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagmorgen in einer Regionalbahn am Bahnhof Bad Krozingen. Wie sich dabei herausstellte, wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Er hatte ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt und wurde diesbezüglich zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Beglichen hatte der 48-Jährige die Geldstrafe bis zu seiner Festnahme nicht. Er zahlte die ...