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POL-REK: 170725-1: Einjährige Amnestie für Besitzer illegaler Waffen - Rhein-Erft-Kreis

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Am 06. Juli 2017 ist eine Gesetzesänderung im Waffenrecht in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer straffreien Abgabe von illegalen Waffen und Munition vor. Mit dieser Waffen-Amnestie will die Bundesregierung die Anzahl illegaler Waffen reduzieren. Dabei setzt sie auf Freiwilligkeit: Die Straffreiheit soll einen Anreiz schaffen, illegale Waffen, die der Erlaubnispflicht unterliegen, bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben. Waffen und Munition dürfen dabei straffrei auf direktem Weg vom Aufbewahrungs- bzw. Fundort zu der zuständigen Behörde geführt werden. Die Waffen sollten dabei ungeladen und nach Möglichkeit in einem Behältnis transportiert werden. Der illegale Waffenbestand soll gesenkt werden. Das Überlassen der illegalen Waffen an einen Berechtigten, oder die Unbrauchbarmachung der Waffen, führt nicht mehr zu einem Strafverzicht, wie bei der letzten Waffen-Amnesie im Jahr 2009. Eine Legalisierung illegaler Waffen ist damit ausgeschlossen. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet und endet am 05.Juli 2018. Im Rhein-Erft-Kreis können Waffen und Munition montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr bei der zuständigen Waffenbehörde im Dienstgebäude der Polizeiwache West in 50170 Kerpen, Philipp-Schneider-Straße 8-10 oder ganztägig auch auf jeder Polizeidienststelle im Rhein-Erft-Kreis abgegeben werden. Weitere Auskünfte der Waffenrechtsbehörde der Polizei des Rhein-Erft-Kreises erhalten Sie während der Bürozeiten unter Telefon: 02233 52-2121 bis -2125. (cb)

Pressekontakt:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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