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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Fußgänger wurden bei Verkehrsunfällen verletzt

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Am Wochenende wurden zwei jugendliche Fußgänger bei Verkehrsunfällen in Brühl und Bergheim leicht verletzt. In beiden Fällen waren ältere Verkehrsteilnehmer als Autofahrer beteiligt.

Am Freitagabend (29. Oktober 2010) wurde ein 15-jähriges Mädchen bei einem Verkehrsunfall in Brühl verletzt. Gegen 18:00 Uhr war ein 83-jähriger Autofahrer die Straße "Schnorrenberg" aus Richtung Brühl in Richtung Weilerswist unterwegs und musste an der Kreuzung Berggeiststraße an einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage anhalten. Als er beim Wechsel auf Grünlicht anfuhr, lief die Jugendliche plötzlich aus Richtung Berggeiststraße über die Kreuzung. Der 83-jährige konnte das Mädchen verkehrsbedingt nicht rechtzeitig sehen, so es dass mitten auf der Kreuzung zum Zusammenstoß kam. Vermutlich aufgrund der geringen Geschwindigkeit des Pkw beim Anfahren erlitt die Jugendliche lediglich leichte Prellungen.

Am Samstagmorgen (30.Oktober 2010) übersah ein 83-jähriger Autofahrer in Bergheim-Niederaußem einen 15-jährigen Fußgänger beim Abbiegen. Der Mann befuhr gegen 10:30 Uhr die Asperschlagstraße aus Richtung Alte Landstraße. An der Kreuzung Asperschlagstraße / Dormagener Straße beabsichtigte er, bei Grünlicht zeigender Lichtzeichenanlage nach rechts in die Dormagener Straße abzubiegen. Der 15-Jährige überquerte ebenfalls bei Grünlicht die Dormagener Straße und wurde von dem abbiegenden Pkw erfasst. Die 80-jährige Beifahrerin fragte den Jugendlichen unmittelbar im Anschluss an den Unfall nach seinem Befinden. Nachdem der Junge erwiderte, dass ihm nichts geschehen sei, fuhr der 83-jährige Autofahrer weiter in Richtung Bergheim. Zeugen des Unfalls sprachen den 15-jährigen daraufhin ebenfalls an, worauf dieser nun über Schmerzen am Bein klagte. Die Zeugen verständigten den Rettungsdienst, der den Jugendlichen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus brachte. Aufgrund der Zeugenangaben konnte der 83-jährige Unfallverursacher ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

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