Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu dem falsch eingestuften Schüler
Bielefeld (ots) - Seit 2014 gibt es im NRW-Schulgesetz für Eltern einen Rechtsanspruch darauf, sich für eine Förderschule oder eine allgemeine Schule zu entscheiden. Das Land ist damit einer UN-Konvention nachgekommen, die Deutschland zur schulischen Inklusion verpflichtet. Es ist gut, dass es diesen Rechtsanspruch nun gibt. Er soll verhindern, dass sich ein Fall ...
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