Falsche Selbstauskunft: Mietvertrag unwirksam
Nürnberg (ots) - Urteil: Wer in der Selbstauskunft zum Mietvertrag flunkert, muss damit rechnen, dass der Vermieter den Vertrag anficht. Ein Vermieter kann einen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter in seiner Selbstauskunft gelogen hat. Das gilt zumindest dann, wenn die Frage zulässig und von Bedeutung für das Mietverhältnis ist, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de ...