Enterbung und Anspruch auf den Pflichtteil
Köln (ots) - Streit kommt in den besten Familien vor. Das kann dazu führen, dass ein Erblasser seine nahen Angehörigen am liebsten enterben würde. Allerdings müssen Pflichtteilsansprüche beachtet werden. Manche Familien sind so zerrüttet, dass sich die Risse nicht mehr kitten lassen. Das Zerwürfnis kann so stark sein, dass ein Erblasser seine Familienangehörigen enterben möchte. Die vollständige Enterbung ist ...