Landesregierung passt Wahlrecht an, ignoriert dabei Kleinparteien / Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am 9. November
Stuttgart (ots) - Die baden-württembergische Landesregierung hat das Landtagswahlrecht angepasst. [1] Dabei blieben die Forderungen vieler Kleinparteien jedoch gänzlich unberücksichtigt. "Erst einmal möchte ich sagen, dass diese Änderung längst notwendig war. Sie ermöglicht nun eine bessere Teilhabe ...
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