Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen
Wiesbaden (ots) - Mehrere Millionen Pakete landeten zur Vorweihnachtszeit in deutschen Haushalten - doch nicht alle wurden wirklich bestellt. Solche Irrläufer muss man oft weder bezahlen noch zurückschicken. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Für Verbraucher gilt: Wer nicht bestellte Ware erhält, kann meist selbst entscheiden, ob er sie behält, entsorgt oder zurückschickt. "Mit der reinen ...
mehr