NABU und LBV rufen am Weltfeuchtgebietstag zum Schutz von Wasservögeln auf
Berlin (ots)
Anlässlich des Weltfeuchtgebietstages am morgigen Freitag (2.2.) haben der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) an die Bundesländer appelliert, der weiteren Zerstörung von Feuchtgebieten entgegenzuwirken. Seen, Auen und Moore gehören weltweit zu den bedrohtesten Lebensräumen. Da in Deutschland die Bundesländer weitgehend für den Erhalt von Feuchtgebieten zuständig seien, müssten die Landesregierungen dafür Sorge tragen, die Artenvielfalt in Deutschland zu sichern. NABU und LBV fordern die Landesregierungen auf, zumindest die wichtigsten Rast- und Überwinterungsgewässer für Wasservögel als Ruhezonen auszuweisen, wo sich Jagd- und Freizeitaktivitäten den Erfordernissen des Wasservogelschutzes unterordnen müssen. Auch eine konsequente Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie böte Gelegenheit, mehr für den Feuchtgebietsschutz zu tun.
Am 2. Februar 1971 unterzeichneten Regierungsvertreter von 18 Nationen in der am Ufer des Kaspischen Meer gelegenen iranischen Stadt Ramsar die gleichnamige Konvention zum weltweiten Schutz von Feuchtgebieten. Das Übereinkommen zählt zu den wichtigsten Naturschutzvereinbarungen und hat zur Errichtung des größten Schutzgebietsnetzwerkes der Welt geführt. Insgesamt wurden bisher weltweit mehr als 1.600 "Ramsar-Gebiete" - international bedeutende Moore, Seen, Flussgebiete - geschaffen. In Deutschland wurden bisher nur 32 Gebiete offiziell nominiert, darunter der Ammersee, der Chiemsee, die Donau- und Elbauen, Teile des Wattenmeers und des Bodensees.
Mit Sorge beobachten die Verbände Bestrebungen von Seiten der Länder, den ohnehin lückenhaften Schutz von Feuchtgebieten und ihrer Tier- und Pflanzenwelt weiter zu verwässern - das beste Beispiel ist der Kormoran. Als "Unterwasser-Terrorist" diffamiert, wird dessen Anwesenheit von Fischerei und Angelsport vehement bekämpft - auch an natürlichen Gewässern. Dabei ist der elegante Fischfresser nur dorthin zurückgekehrt, wo er zuvor nach Jahrhunderte langer erbarmungsloser Verfolgung vollständig ausgerottet worden war.
Die meisten der geltenden Verordnungen der Länder zur gezielten Bekämpfung von Kormoranen enthalten Regelungen, die nicht mit den Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie übereinstimmen. Danach und nach der nationalen Naturschutzgesetzgebung darf eine Verfolgung der Vögel nur bei nachgewiesenen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden genehmigt werden. Darüber sehen die bestehenden Verordnungen nahezu vollständig hinweg.
Seit Herbst 2005 ist eine Beschwerde von NABU, LBV und dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) bei der Europäischen Kommission anhängig. Sie zielt auf die bestehenden artenschutzrechtlichen Missstände bei den Kormoran-Verordnungen mehrerer Bundesländer bzw. den dort bestehenden Erlassen zur Abwehr von fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane.
Anstatt die Jagd auf Kormorane festzuschreiben, gebe es positive Beispiele, wo Fischerei- und Naturschutzverbände kooperieren und im Rahmen eines gemeinsamen Managements in Einzelfällen Vergrämungsmaßnahmen durchführen. Ferner könnten die Länder beim Kormoran z.B. auch vom deutschen Nachbarn Schweiz lernen. Dort sind landesweite Regelungen umgesetzt, um einerseits fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden aber andererseits auch dem Gewässer- und Wasservogelschutz gerecht zu werden.
Im Internet unter www.NABU.de und www.LBV.de zu finden
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. 0228-4036-155.
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent, Tel.
09174-4775-30.
Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell