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COMPUTER BILD: Riskanter Wurstkauf per Internet

Hamburg (ots)

In zwei Schweinefleisch- und zwei
Pasteten-Konserven sind Rinder-Bestandteile enthalten, obwohl der
entsprechende Hinweis "Rind" auf der Verpackung fehlt. Das ergab ein
Test der Zeitschrift COMPUTER BILD, die Wurstwaren bei Internet-Läden
bestellte. Es handelt sich dabei um die Produkte "Jola
Schweinefleisch" und "Jola Schmalzfleisch", beide von der Werner
Simon GmbH. Und um "Jensen's Gänse-Pâté" und "Jensen's
Luxus-Leber-Pâté" von der H. Redlefsen GmbH.
COMPUTER BILD war bei der Recherche zum Thema "BSE-Informationen
im Internet" aufgefallen, dass selbst bei Marken-Wurstartikeln keine
genauen Zutaten genannt werden. Deswegen bestellte COMPUTER BILD
Wurstwaren bei Internet-Läden, um festzustellen, wie riskant der
Wurstkauf im weltweiten Datennetz ist. Produkte, die laut
aufgedruckter Zutatenliste kein Rind enthalten, leitete die Redaktion
an das Bioanalytik-Labor in Hamburg weiter, das die Proben zunächst
mit der amtlich anerkannten Testmethode "ELISA" untersuchte. Dabei
werden alle Bestandteile von Rindern "erkannt". Wurde in einer Probe
Rind nachgewiesen, folgte ein zweiter Test. Und zwar die
"PCR"-Analyse, bei der Rinder-DNA nachgewiesen werden kann. Fallen
beide Tests positiv aus, gilt der Nachweis von Rind als sicher. Mit
dieser Test-Kombination arbeiten auch die meisten staatlichen
Stellen.
Die "Jola"-Konserven beinhalten laut Zutatenliste hauptsächlich
Schweinefleisch und Schwarten - "Rind" ist nicht aufgeführt. Dr.
Roland Bernerth, Abteilungsleiter Lebensmittelanalytik der
Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg (GBA), der den Test für COMPUTER
BILD durchführte: "Bei den von uns untersuchten Proben dieses
Produktes konnten wir sicher nachweisen, dass doch Rinderbestandteile
enthalten sind." Der wissenschaftliche Direktor der Bundesanstalt für
Fleischforschung (BAFF), Dr. Dr. Günther Hammer, vermutet: "Der
Hersteller hat gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
verstoßen, außerdem gegen das Täuschungsschutzgebot des Lebensmittel-
und Bedarfsgegenstände-Gesetzes."
An der Kennzeichnung der Pasteten ist dagegen rechtlich nichts
auszusetzen. GBA-Abteilungsleiter Dr. Bernerth: "Auch in diesen
überprüften Proben sind eindeutig Rinderbestandteile enthalten. Der
Grund dafür ist meiner Meinung nach, dass Rinderbouillon verwendet
wurde. Auf der Verpackung ist aber nur ,Bouillon' vermerkt." Thomas
Isenberg, Ernährungsexperte der Arbeitsgemeinschaft der
Verbraucherverbände, sagt aber: "Aus Verbrauchersicht ist diese
Kennzeichnung sehr unbefriedigend."
In der aktuellen Ausgabe (jetzt im Handel) veröffentlicht COMPUTER
BILD die Ergebnisse von den zehn ersten Proben. Weitere 34 Ergebnisse
sind ab Montag, 29. Januar 2001, unter der Adresse
www.computerbild.de im Internet zu finden. Die Resultate von rund 30
weiteren Proben folgen im Laufe dieser Woche.
Für weitere Informationen steht Ihnen Michael Dunker,
Redaktion COMPUTER BILD zur Verfügung.
Telefon: (0 40) 3 47-2  75 85
Diese Presseinformation kann im Internet unter www.asv.de abgerufen
werden.

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