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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Unangemessene Vorstandsbezüge in Aktiengesellschaften mit geltendem Recht überprüfen

Berlin/Bonn (ots)

Unternehmensberater: Forderungen nach einer Obergrenze sind
realitätsfremd und unpraktikabel - Aufsichtsräte müssen mehr
Entschlusskraft zeigen
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, mahnt in der gegenwärtigen Debatte zur Höhe
von Vorstandsbezügen zu mehr Sachlichkeit. Vorschläge, für die Höhe
der Gehälter absolute Obergrenzen einzuführen, seien realitätsfremd.
Grundsätzlich verfügten Aufsichtsräte heute über geeignete
Instrumentarien, um Auswüchse bei den Bezügen zu verhindern. Oft
fehle bei den Aufsichtsratsmitgliedern allerdings der unbedingte
Wille und die Entschlusskraft, Missständen konsequent
entgegenzuwirken.
Paragraf 87 Aktiengesetz sehe ausdrücklich vor, dass sämtliche
Vorstandsbezüge - inklusive Gewinnbeteiligungen und anderen
Nebenleistungen - "in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben
des Vorstandsmitgliedes und zur Lage der Gesellschaft stehen" müssen.
Zudem sei es möglich, bei einer Verschlechterung der Firmenlage eine
angemessene Reduzierung der Gehälter durch ein Gericht festsetzen zu
lassen. "Die Rechtslage in Deutschland bietet grundsätzlich ein
geeignetes Instrumentarium gegen maßlose Bezüge. Es muss nur
angewendet werden", so Redley. In Zukunft erwarte er daher von den
Aufsichtsräten mehr Verantwortungsbewusstsein und Entschlusskraft,
wenn sie gegen Missstände vorgehen.
Ergänzend müsse darüber nachgedacht werden, Vorstandsbezüge in
einen festen und einen variablen, erfolgsorientierten Teil zu
halbieren. Durch den 50prozentigen Erfolgsanteil werde
sichergestellt, dass das Wohl des Unternehmens aus Sicht des
Vorstands stärker berücksichtigt werde. Parallel spricht Redley sich
dafür aus, sämtliche von der Gesellschaft an den Vorstand gewährten
Vorteile, also auch Aktienoptionen und sonstiges, bereits zum
Zeitpunkt der Gewährung in ihren möglichen Auswirkungen transparent
im Quartalsbericht oder Geschäftsbericht darzustellen. Damit würden
die gesamten Bezüge des Vorstands und ebenfalls des Aufsichtsrats dem
Kapitalmarkt und damit den Aktionären frühzeitig offengelegt.
Forderungen nach Einführung einer gesetzlich festgelegten
Obergrenze für Gehälter im Vorstand lehnt der Verband als
realitätsfremd und unpraktikabel ab. Es stelle sich allein schon die
Frage, an welchen Kriterien derartige Grenzen festgemacht werden
sollen. "An der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb? Oder am
erwirtschafteten Gewinn? Beides geht an der Vielschichtigkeit des
wirtschaftlichen Alltags vorbei", sieht der BDU-Präsident keinen
Anknüpfungspunkt. So sei es gerade in Krisenzeiten wichtig, gute und
professionell arbeitende Vorstände zu gewinnen. Orientiere man deren
Gehalt zu diesem Krisenzeitpunkt nur an der Gewinnhöhe werde man
verständlicherweise nur schwer gute Kandidaten finden, jedenfalls
nicht in der oft gebotenen Eile. Hier müssten dann Sonderlösungen
greifen. Zudem seien die Verpflechtungen Deutschlands mit der
Weltwirtschaft so eng, dass sich Alleingänge nicht durchsetzen
ließen. Die Folge einer fixen Obergrenze sei höchstens, dass gute
deutsche Führungskräfte ins Ausland abwanderten und ausländische
Experten Angebote ablehnten.
Neben dem Appell, das geltende Aktienrecht in der Praxis strikter
anzuwenden, empfiehlt der Verband, freiwillige Selbstverpflichtungen
der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Mit der
Corporate-Governance-Initiative sei der richtige Weg eingeschlagen
worden, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die im
Corporate-Governance-Kodex festgelegte Offenbarungspflicht der
individuellen Vorstandsbezüge werde zukünftig ebenfalls zu mehr
Transparenz führen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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