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CSU-Landesgruppe

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Dr. Müller: Keine heimliche Ausweitung der EU-Kompetenzen!

Berlin (ots)

Anlässlich des Gesprächs von Bundesaußenminister Fischer mit dem
Vorsitzenden des Konvents zur Erarbeitung einer EU-Grundrechtscharta,
Prof. Roman Herzog, erklärt der europapolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Gerd Müller:
Die CSU-Landesgruppe befürwortet die Erarbeitung einer
europäischen Grundrechtscharta, die ein gemeinsames Wertefundament
für die Europäische Union schaffen kann. Die europäische
Grundrechtscharta muss darauf angelegt sein, die innere Solidarität
der Europäischen Union zu stärken und den Zusammenhalt auf der Basis
gemeinsamer Grundwerte zu fördern.
Die Europäische Grundrechtscharta muss sich jedoch auf die
klassischen Grundrechte, wie sie sich aus der Europäischen
Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz ergeben, beschränken.
Sie darf keinesfalls einen Katalog einklagbarer sozialer
Leistungsrechte begründen und keine weitere Ausdehnung der
EU-Kompetenzen bedeuten. Ein Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf eine
Wohnung, ein Verbandsklagerecht u.ä. gehören nicht in eine
europäische Grundrechtscharta. Darüber hinaus ist es notwendig, die
Entwicklung einer Grundrechtscharta für eine klare
Kompetenzabgrenzung innerhalb der Europäischen Union zu nutzen.
Die CSU-Landesgruppe macht ihre Zustimmung im Ratifikationsprozess
von diesen drei Bedingungen abhängig:
1. Die europäische Grundrechtscharta muss sich auf die klassischen
Grundrechte beschränken,
2. es darf keine Festschreibung einklagbarer sozialer Leistungen
geben,
3. es darf zu keiner Kompetenzausweitung kommen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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