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Roller, Dreirad und Co - womit fahren Kinder am besten?

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Hamburg (ots)

Erst geht's mit Vollgas über den Bürgersteig, dann mit 
quietschenden Reifen um die Ecke und schließlich zum Endspurt auf den
Spielplatz - Kinder lieben ihre heißen Öfen. Denn mit Bobby-Car, 
Dreirad oder Roller macht das Toben draußen noch einmal so viel Spaß.
Doch nicht jedes Fahrzeug ist für Kinder geeignet. Eltern sollten 
sich deshalb genau überlegen, welches Gefährt sie ihrem Kind kaufen, 
sagt Susanne Woelk von der "Aktion DAS SICHERE HAUS":
O-Ton Woelk,  25 sec
"Wichtig ist, dass das Kinderfahrzeug auch zu dem jeweiligen Kind 
passt. Das heißt, man sollte gucken: Wie alt ist mein Kind? und wie 
gut sind seine Bewegungsmöglichkeiten schon. Zum Beispiel sind für 
Kleinkinder ab anderthalb Jahren Bobby-Cars ganz gut geeignet, 
Dreiräder und Laufräder sind etwas für die Zwei- bis Dreijährigen. Es
macht auch gar keinen Sinn, richtige Fahrräder schon an Kleinkinder 
zu verschenken, weil die da noch gar nicht mit umgehen können, und 
eher frustriert sind, weil sie das Gerät nicht handhaben können, und 
dann kann es auch gefährlich werden."
A propos gefährlich: Es gibt Kinderfahrzeuge, bei denen Unfälle 
regelrecht vorprogrammiert sind, weiß Katrin Rüter de Escobar vom 
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:
O-Ton Rüter de Escobar,  22 sec
"In erster Linie ist von den so genannten Lauflernhilfen dringend 
abzuraten. Sie sind Ursache vieler schwerer Unfälle, etwa 6000 
Unfälle pro Jahr sind auf diese Gestelle mit Rädern zurückzuführen. 
Meistens handelt es sich um wirklich schwere Stürze mit 
Kopfverletzungen. Ihr Effekt beim Laufen lernen etwa ist auch äußerst
zweifelhaft, dringend ist davon abzuraten."
Auch wenn Eltern alles richtig machen: Kinder leben immer 
gefährlich. Einmal kurz nicht hingeschaut, schon fahren sie vor ein 
Auto oder schlagen Purzelbäume mit ihrem Dreirad oder Roller. Gut, 
wenn dann eine Versicherung wenigstens die finanziellen Risiken 
abdeckt:
O-Ton Rüter de Escobar,  23 sec
"Es gibt zum Beispiel die Kinder-Unfallversicherung, die leistet 
nicht nur bei Unfällen mit diesen Kinderfahrzeugen, sondern generell.
Auch zum Beispiel bei Unfällen bis zum zehnten Lebensjahr bei 
Vergiftungen, die sonst bei Erwachsenen von der Unfallversicherung 
nicht getragen werden. Mit der Kapitalleistung der Unfallversicherung
können zum Beispiel Rehabilitations-Maßnahmen finanziert werden, die 
auch über die normale Versorgung hinausgehen.
Übrigens, Kinder haften im Straßenverkehr erst ab 10 Jahren. Und 
auch Eltern haften nie für ihre Kinder, sondern nur für eigenes 
Fehlverhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Aufsichtspflicht 
verletzen. Weitere Tipps zum Thema gibt es im Internet unter 
www.kindersicherheit.de und www.versicherungen-klippundklar.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch 
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben 
an  desk@newsaktuell.de.

Kontakt:

Katrin Rüter de Escobar, GDV, Tel: 030 / 2020 5183, k.rueter@gdv.org
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel.: 040 / 29 81 04 62,
s.woelk@das-sichere-haus.de

Original-Content von: DSH - Aktion Das Sichere Haus, übermittelt durch news aktuell

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