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Bundesärztekammer

BÄK: Nachbesserungen am Gewebegesetz waren dringend notwendig

Berlin (ots)

"Es ist ein Fehler, menschliche Zellen und Gewebe
dem Arzneimittelrecht zu unterstellen. Wir hätten uns gewünscht, dass
die Regierung diesen Fehler vollständig korrigiert", kommentierte 
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die 
Verabschiedung des Gewebegesetzes durch den Deutschen Bundestag. Kein
anderes europäisches Land habe diesen Weg zur Umsetzung der 
EU-Geweberichtlinie beschritten. Der gewählte Ansatz widerspreche 
auch der Regelungssystematik der EU. "Es wäre aus medizinischen, 
ethischen und rechtlichen Gründen besser gewesen, die klassischen 
Gewebetransplantate wie z.B. Augenhornhäute, Herzklappen, ganze 
Knochen und Blutgefäße dem Transplantationsgesetz oder einem 
eigenständigen Gewebegesetz zu unterstellen. Höchst problematisch ist
auch, dass die Bestimmungen zum Umgang mit Keimzellen nicht in einem 
eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt werden", sagte 
Hoppe.
Es sei aber anzuerkennen, dass nicht zuletzt aufgrund der vielen 
Einwände von Sachverständigen Nachbesserungen am Regierungsentwurf 
vorgenommen wurden. "Wir begrüßen sehr, dass im Gesetz nun der 
Organspende Vorrang vor der Gewebespende eingeräumt wird", so Hoppe. 
Auch die Kritik der Ärzteschaft an der Kommerzialisierung der 
Gewebemedizin sei nicht wirkungslos geblieben. "Gegenüber den 
ursprünglichen Plänen ist die jetzt vorgenommene Einschränkung der 
Kommerzialisierbarkeit auf zulassungspflichtige, industriell 
hergestellte Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben eine 
wirkliche Verbesserung."

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 40 04 56-700

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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