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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Regierungsentwurf für Urhebervertragsgesetz verletzt soziale Marktwirtschaft

Berlin (ots)

Mit großer Verärgerung reagierte der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) auf den in diesen Tagen
veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum
Urhebervertragsgesetz. "Der neue Entwurf verstößt gegen zentrale
Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft und hebt die bislang
praktizierte und gut funktionierende Vertragsfreiheit aus den
Angeln", sagte Prof. Dr. Hubert Burda, Präsident des Verbandes.
In dem Entwurf sei festgelegt, so Prof. Burda, dass Gerichte in
Zukunft Preise für Autorenleistungen nach billigem Ermessen festlegen
können. Bislang würden die Preise von den Beteiligten unter
Marktbedingungen ausgehandelt. Geschützt sei jeder Einzelne
zusätzlich dadurch, dass die Gerichte die Einhaltung der guten Sitten
und die Wahrung von Treu und Glauben überprüfen können. Das neue
System erlaube dagegen, dass staatliche Gerichte in jedem Einzelfall
von sich aus nach eigenem Ermessen und Gefühl Preise festlegen
können.
Diese Aushöhlung der Vertragsfreiheit, so Prof. Burda weiter,
müsse alle Befürworter der Marktwirtschaft, also nicht nur die
Medienunternehmen, aufrütteln. Es besteht Gefahr, daß im Urheberrecht
eine Lawine losgetreten werde und dann einen Bereich nach dem anderen
erfasse. Der Präsident des VDZ appellierte an Bundesregierung und
Parlament, gemeinsam mit den Verlegern eine ordnungspolitisch saubere
praxisgerechte Lösung zu erarbeiten.
Die Zeitschriftenverleger hatten gemeinsam mit den
Zeitungsverlegern, den Buchverlagen, dem privaten und
öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen konkreten Vorschlag für eine
Neuregelung des Urhebervertragsrechtes erarbeitet. Noch im April 2001
war dieser ausführlich begründete Vorschlag von der Medienwirtschaft
dem Bundesjustizministerium unterbreitet worden. Im Gegensatz zum
Referenten-entwurf berücksichtigt er zwar die Autoreninteressen
hinsichtlich einer ange-messenen Vergütung, vermeidet jedoch, in die
grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit unangemessen
einzugreifen.

Pressekontakt:

Veronika Nickel,
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger,
Haus der Presse,
Markgrafenstr. 15,
10969 Berlin,
T/F: (030) 726298-160/-161,
e-mail: v.nickel@vdz.de

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