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AOK-Bundesverband

Verhandlungen zur Häuslichen Krankenpflege gescheitert

Bonn (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen bedauern, dass
die dreijährigen Verhandlungen über die vertragliche Ausgestaltung
der Häuslichen Krankenpflege heute gescheitert sind. Die Verbände der
Pflegedienste sind nach wie vor nicht bereit, die Rechtmäßigkeit der
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu
akzeptieren. In den heutigen Verhandlungen haben die Verbände der
Pflegedienste darauf beharrt, rechtlich unzulässige und qualitativ
nicht gesicherte Leistungen zum Gegenstand der Vereinbarungen mit den
Krankenkassen zu machen.
Bereits bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Richtlinien des
Bundesausschusses über die ärztliche Verordnung von Häuslicher
Krankenpflege durch das Bundesgesundheitsministerium ist deutlich
geworden, dass verschiedene von den Pflegediensten in der
Vergangenheit erbrachte Leistungen nicht zum Leistungsrahmen der
Krankenversicherung gehören oder von den Pflegediensten nicht
qualitätsgesichert erbracht werden können. So ist beispielsweise
aufgrund des ärztlichen Berufsrechts das Setzen von intravenösen
Spritzen dem Arzt vorbehalten und den Pflegefachkräften in der
ambulanten Pflege grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Genehmigungsverfahren zu den Richtlinien hat das
Bundesgesundheitsministerium diesem Drängen der Pflegedienste nicht
nachgegeben. Das Festhalten der Pflegeverbände an dieser Forderung
macht es vorerst nicht möglich, auf Bundesebene die Verhandlungen zu
einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Insbesondere für die
dadurch noch offene Frage der Vergütung von Prophylaxemaßnahmen, z.
B. zur Vermeidung von Dekubitus, müssen nunmehr praktikable Lösungen
zwischen jeder einzelnen Krankenkasse und dem Pflegedienst gefunden
werden. Die Bemühungen der Spitzenverbände, durch Verhandlungen auf
Bundesebene den einzelnen Pflegediensten und Krankenkassen rasch
Rechtssicherheit im Bereich der Häuslichen Krankenpflege zu
verschaffen, sind damit gescheitert.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, 
Kortrijker Str. 1,
53177 Bonn
Telefon: 0228/ 843 - 310,
Fax: 0228/ 843 322 u. 507

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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