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Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)

Verivox-Umfrage zu Netzbetreiber-Machenschaften
bne: "Jetzt De-minimis-Grenze kappen!"

Berlin (ots)

Eine aktuelle Umfrage des unabhängigen Verbraucherportals Verivox beweist: Verteilnetzbetreiber legen netzunabhängigen Energielieferanten die unterschiedlichsten Steine in den Weg. Leidtragende sind Wettbewerb und Verbraucher. Von neutralem Netzbetrieb - wie grundsätzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben - kann keine Rede sein. Hintergrund der Misere ist eine anachronistische Ausnahmeregelung im EnWG, durch die über 90 Prozent aller Verteilnetzbetreiber von den eigentlich strengen gesetzlichen Vorschriften ausgenommen werden. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) fordert den Gesetzgeber deshalb auf, endlich zu handeln: Wer wirklich Wettbewerb will, muss jetzt die De-minimis-Grenze kappen!

Laut Verivox-Umfrage denken sich Verteilnetzbetreiber 224 verschiedene Taktiken aus, um netzunabhängige Lieferanten zu behindern. In 14 Prozent der Fälle werden die Anträge der Neuen Lieferanten auf Netzanschluss nicht oder nur unvollständig beantwortet. Vorgeschriebene Fristen werden von den Netzbetreibern in 22 Prozent der Fälle schlicht ignoriert.

"Ursache dieses Übels ist die systemwidrige De-minimis-Regelung im EnWG", erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Diese Regelung war ursprünglich eingeführt worden, um sehr kleine Netzbetreiber vor überbordender Bürokratie zu schützen. "Die Realität sieht völlig anders aus", so Busch. Tatsächlich sind aufgrund der viel zu hoch angesetzten De-minimis-Regelung heute über 90 Prozent der Netzbetreiber von den eigentlich strengen Vorschriften des EnWG ausgenommen. Netzbetreiber, die unter die De-minimis-Grenze fallen, müssen ihren verbundenen Vertrieb rechtlich nicht vom Netzbetrieb trennen, zuständige Behörde ist nicht die Bundesnetzagentur, sondern eine personell oft schwach besetzte Landesregulierungsbehörde. Von den 866 Strom-Verteilnetzbetreibern fallen laut Bundesnetzagentur mittlerweile 91 Prozent unter die eigentliche Ausnahmevorschrift, von 695 Gas-Verteilnetzbetreibern sind es sogar 94 Prozent.

"Hier ist die Ausnahme zur Regel geworden. Im integrierten Unternehmen ohne ausreichendes Unbundling werden beim Kampf um die Kunden die Interessen von Netz und Vertrieb offensichtlich nach wie vor vermischt", moniert Busch. Die massiven Folgen zeigt die Verivox-Umfrage auf: Behinderung bundesweit tätiger Lieferanten, Schwächung des Wettbewerbs! "Nun liegt es am Gesetzgeber, im Rahmen der EnWG-Novelle beherzt durchzugreifen", so der bne-Geschäftsführer: "Die De-minimis-Grenze muss fallen - damit Netze endlich von Vertriebsinteressen befreit werden!"

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) vertritt die Interessen von Lieferanten und Produzenten in Deutschland, die ihre Kunden mit Strom und Gas versorgen - aber kein eigenes Netz betreiben. Hauptziele des bne sind fairer Wettbewerb auf den Energiemärkten und wirksamer Verbraucherschutz.

Pressekontakt:

Kerstin Maria Rippel, LL.M.
Pressesprecherin

Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V.

Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Tel.: +49 (0)30 400 548 18
Fax: +49 (0)30 400 548 10

kerstin.rippel@bne-online.de
www.bne-online.de

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