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DFK fordert unbefristete digitale Gremienarbeit und umfassende Reformen

DFK fordert unbefristete digitale Gremienarbeit und umfassende Reformen
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DFK fordert unbefristete digitale Gremienarbeit und umfassende Reformen

Essen, 30.09.2022 – Mit dem jüngst in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 wurde u.a. für Betriebsräte und Sprecherausschüsse die Möglichkeit verlängert, ihre Versammlungen auch virtuell bis zum 07. April 2023 abzuhalten.

Grundsätzlich wird die Verlängerung vom DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. begrüßt, zumal die letzte Änderung und Befristung in § 129 BetrVG und § 39 SprAuG am 19. März 2022 längst ausgelaufen war.

Der DFK vertritt in seinem Netzwerk neben mehr als 20.000 Fach- und Führungskräften auch über 150 Sprecherausschüsse in Deutschland.

Aus Sicht des DFK hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, hier grundsätzlich die Gremienarbeit der betrieblichen Interessensvertretung langfristig zu modernisieren.

„Es ist für Betriebsräte und Sprecherausschüsse weder zielführend noch praktikabel, dass sich die Möglichkeiten digitaler Gremienarbeit kurzfristig und auch nur befristet ändern und Unsicherheit besteht, was nun aktuell rechtskonform ist und was nicht“, mahnt Michael Krekels, Vorstandsvorsitzender des DFK.

Für den DFK ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Gesetzgeber bei der Gewährleistung digitaler Möglichkeiten sich weiter nur nach dem Pandemiegeschehen richtet.

„Telefon- und Videokonferenzen sind inzwischen absoluter Joballtag und dies hat sich durch die Arbeit im Homeoffice noch einmal deutlich gesteigert und bewährt. Daher muss eine verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten auch für die Gremienarbeit der betrieblichen Interessenvertretung dauerhaft gelten“, stellt Krekels weiter fest.

Zudem sind Gesetzesänderungen vor allem an ihrer praktischen Umsetzbarkeit zu messen, was beispielsweise bei § 12 Absatz 6 SprAuG zu hinterfragen ist. Dort ist geregelt, dass Sitzungen des Sprecherausschusses mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen können, wenn nicht ¼ der Mitglieder des Sprecherausschusses widersprechen. Nach § 4 Sprecherausschussgesetz besteht ein Sprecherausschuss aus einem, drei, fünf oder maximal sieben Mitgliedern und ein Viertel lässt sich hier bei drei, fünf oder sieben schwer bestimmen.

Aus Sicht des DFK ist ohnehin eine grundsätzliche Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und des Sprecherausschussgesetzes zwingend erforderlich.

Viele gesetzliche Regelungen halten vielfach nicht mehr mit den organisatorischen und gesellschaftlichen sowie aktuellen Entwicklungen in den Unternehmen, etwa im Zuge von New Work, stand.

„Die Gremienarbeit muss „entstaubt“ und an die aktuelle Arbeitswelt angepasst werden, um zukunftsfähig und auch für Kandidat*innen und/oder für Neugründungen von Betriebsräten oder Sprecherausschüssen attraktiv zu sein“, findet auch DFK-Vorstand Nils Schmidt.

„Insbesondere die letzten Sprecherausschusswahlen und Betriebsratswahlen haben gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Regelung eher ein Hindernis für die Mitbestimmung sind, als dass die Mitbestimmung hierdurch ermöglicht wird. Dies muss schnellstmöglich abgestellt und geändert werden“, so Nils Schmidt weiter.

Der DFK fordert eine weitreichende Modernisierung und Digitalisierung betrieblichen Gremienarbeit.

Dies gilt insbesondere für die Digitalisierung des Wahlverfahrens durch folgende Maßnahmen, wie

  • Onlinewahl für Betriebsrat und Sprecherausschuss, zumindest als weitere Option zur Briefwahl und direkten Stimmabgabe auf Anordnung des Wahlvorstandes
  • Verzicht auf Aushänge zum Wahlverfahren bei Zusendung per E-Mail oder Bekanntmachung im Intranet
  • Betriebsversammlungen nach § 17 BetrVG und Versammlungen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Sprecherausschussgesetz zur Wahl eines Wahlvorstandes auch in virtueller Form

„Die im Koalitionsvertrag beabsichtigten Pilotprojekte zum elektronischen Wahlverfahren sollten JETZT umgehend angestoßen werden. Hierfür steht der DFK mit seiner Expertise und seinem Sprecherausschussnetzwerk zur Verfügung“, fordern Krekels und Schmidt.

Kurzinformation über den Verband

Der DFK ist ein branchenübergreifender Berufsverband und die Stimme der Fach- und Führungskräfte in Deutschland.

Er vertritt in seinem Netzwerk rund 20.000 Fachkräfte und Führungskräfte des mittleren und höheren Managements auf wirtschaftlicher und politischer Ebene.

Kernkompetenzen des DFK sind: Führungsthemen, Arbeits- und Sozialrecht sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Die Mitglieder des DFK erhalten eine umfassende Unterstützung auf ihrem Karriereweg u.a. durch juristische Beratung und Vertretung, vielfältige Online- und Offline-Weiterbildungsangebote, exklusives Mentoring, Coaching und aktuelle Informationen.

Zudem bietet der DFK über seine 20 Regionalgruppen ein weit verzweigtes, zielgruppenspezifisches und exklusives Kontaktnetzwerk, das sich in die folgenden Ressorts aufgliedert: Fach- und Führungskräfte, Frauennetzwerk, Young Leaders, VGF - Vereinigung der Geschäftsführenden und Vorstände, LGBT*IQ und 60+.

Mit Büros in Essen, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München sowie der Hauptstadtvertretung in Berlin ist der DFK bundesweit für seine Mitglieder vor Ort erreichbar.

www.dfk.eu

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