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+ + + WDR-Pressemitteilung + + + Rundfunkrat kritisiert EU-Konsultationsverfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Köln (ots)

Der Rundfunkrat hat das von der Europäischen
Kommission eingeleitete Konsultationsverfahren zur Finanzierung des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks scharf kritisiert. Die Einleitung 
des Verfahrens sei "eine deutliche Kompetenzüberschreitung der 
Zuständigkeiten der Europäischen Kommission", heißt es in einer 
Stellungnahme des Aufsichtsgremiums. Für die Definition der Aufgaben 
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für die Ausgestaltung der 
Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben seien ausschließlich die 
Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer, zuständig. Dies 
ergebe sich auch aus der Kulturhoheit der Bundesländer. Regelungen, 
die die Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks 
beträfen, "fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der 
Europäischen Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender 
Kulturfaktor ist und sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren 
lässt".
Der Rundfunkrat kritisiert insbesondere die fehlende Würdigung der
kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Funktion des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Rundfunk sei ein kulturell 
bedeutendes Gut. Dies werde in der 2005 mit den Stimmen der EU-Länder
ratifizierten UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt 
ausdrücklich bekräftigt. Anstelle eines rein auf die ökonomischen 
Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens müsse die EU-Kommission 
die kulturelle Bedeutung des Rundfunks anerkennen. Die Kommission 
ziele offenkundig darauf ab, "eine grundlegende Neuausrichtung des 
öffentlich-rechtlichen  Rundfunks mit in der Konsequenz tiefen 
inhaltlichen Eingriffen vorzunehmen, die durch keine der geltenden 
Rechtsgrundlagen gedeckt sind."
Das WDR-Gremium verwies darauf, dass aufgrund des EU-Entscheids 
zur Einstellung des VPRT-Verfahrens zurzeit auf nationaler Ebene 
intensiv neue gesetzliche Regelungen diskutiert würden, die 
schließlich fristgerecht in einen von allen 16 Bundesländern zu 
ratifizierenden Staatsvertrag einfließen sollen. Da die Kommission 
nun ihrerseits eine veränderte Mitteilung für Anfang 2009 in Aussicht
gestellt habe, so das Gremium, stelle sich in Deutschland die Frage, 
inwieweit die bis dahin entwickelten Umsetzungsschritte 
möglicherweise nicht kompatibel sein werden. "Damit wird der soeben 
vermeintlich gewonnenen Rechtssicherheit erneut der Boden entzogen, 
noch bevor sie überhaupt verbindlich zu Papier gebracht wird", 
kritisierte der Rundfunkrat.
Schließlich bekräftigt das Gremium die Auffassung, dass die 
deutschen Rundfunkgebühren auch im Licht der jüngsten Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichts vom September 2007 "keine staatliche 
Beihilfe" darstellten. Auch der Europäische Gerichtshof habe 2003 im 
"Altmark-Urteil" festgestellt, das öffentliche Mittel für öffentliche
Dienstleistungen unter bestimmten Umständen keine Begünstigung gemäß 
dem EG-Vertrag darstellten. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk 
gehört zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem 
Interesse", dessen konkrete Ausgestaltung den vom Gerichtshof 
entwickelten Kriterien entspricht, stellte der Rundfunkrat fest.
Nach Ansicht des Rundfunkrates müsse viel eher "die jüngere 
beihilferechtliche Entscheidungspraxis" der Kommission einer Revision
unterzogen werden. Dazu gehöre, die "Doppelnatur des Rundfunks" 
tatsächlich zu berücksichtigen und nicht den Fokus allein auf den 
Rundfunk als Dienstleistung und Wirtschaftsgut zu legen. Eine 
Neujustierung des Beihilferechts müsse den rechtlichen, kulturellen 
und ökonomischen Bedingungen Rechnung tragen, heißt es in der 
Rundfunkratsstellungnahme.
Der Rundfunkrat will das aktuelle Anhörungsverfahren auch zum 
Anlass nehmen, "um an die Länder zu appellieren, unverzichtbare 
kulturelle Werte gegen eine bruchstückweise Vereinnahmung in die 
Wirtschaftsregulierung der EU zu verteidigen".
Den Wortlaut der Stellungnahme des Rundfunkrates finden Sie in der
WDR-Presselounge (www.presse.wdr.de), oder Sie rufen ihn in der 
WDR-Pressestelle telefonisch ab (Tel. 0221-220 2405).

Pressekontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Gudrun Hindersin
Unternehmenssprecherin
Tel. 0221 220 2405
gudrun.hindersin@wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell

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