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Ottakringer Getränke AG

EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
28. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 29. Juni 2012, um 15 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate  
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
Geschäftsjahr 2011
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
das Geschäftsjahr 2011
 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
2012
 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 1, 6 und
18(insbesondere zur Änderung der Firma und zur Anpassung an das
 Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 08. Juni 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

- Jahresabschluss samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5    
gemäß § 87 Abs. 2 AktG,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses  Verlangen in
Schriftform spätestens am 08. Juni 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr  Mag.
Alexander Tesar,  zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.    Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der   bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des  Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 20. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+ 43(1)49 100 - 2613 oder an 1160 Wien,  Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor
Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mail 
alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei  einem
Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer  Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der  Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer  Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur  Wahrung
der Sitzungsökonomie bis 26. Juni 2012 an den Vorstand per Telefax an + 43(1)49
100 - 2613 oder per E-Mail  sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt
werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -  berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge  zu stellen.
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesordnung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 20. Juni 2012 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. Juni
2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtagdurch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die  der 
Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2012 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post (in Schriftform)

      Ottakringer Getränke AG
      Investor Relations
      z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
      Ottakringer Platz 1
      1160 Wien
Per Telefax: +43(1)8900 500 - 63
Per E-Mail:  anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
            Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
            anzuschließen ist

Ottakringer Getränke AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz  der  Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da Ottakringer Getränke AG bei den vorangegangenen
beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen

Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute hievon  aber
keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.


Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
 - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
 -  Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien
   ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,
 - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 19. Juni 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können  deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,  den
ervertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder 
einerjuristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 28. Juni 2012, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post (in Schriftform)

      Ottakringer Getränke AG
      Investor Relations
      z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
      Ottakringer Platz 1
      1160 Wien
Per Telefax: +43(1)8900 500 - 63
Per E-Mail:  anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
            Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
            anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
            am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht  werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der  Gesellschaft  unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital  der
Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück  Stammaktien
und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die  Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden  die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am  Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt  ab
14.00 Uhr. Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten  weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde,  werden
gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Mai 2012


                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Ottakringer Getränke AG
             Ottakringer Platz 1
             A-1160 Wien
Telefon:     +43 1 49100- 0
FAX:         +43 1 49100- 2613
WWW:      www.ottakringerkonzern.com
Branche:     Getränke/Brauereien
ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
Indizes:     Standard Market Auction, other listings
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Ottakringer Getränke AG, übermittelt durch news aktuell

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  • 14.05.2012 – 17:22

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Ottakringer Getränke AG / Zwischenmitteilung

    Emittent: Ottakringer Getränke AG Ottakringer Platz 1 A-1160 Wien Telefon: +43 1 49100- 0 FAX: +43 1 49100- 2613 WWW: www.ottakringerkonzern.com Branche: Getränke/Brauereien ISIN: AT0000758032, AT0000758008 Indizes: Standard Market Auction, other listings Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 30.04.2012 – 11:08

    EANS-Hinweisbekanntmachung: Ottakringer Getränke AG / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Ottakringer Getränke AG Ottakringer Platz 1 A-1160 Wien Telefon: +43 1 49100- 0 FAX: +43 1 49100- 2613 WWW: www.ottakringerkonzern.com Branche: Getränke/Brauereien ISIN: AT0000758032, AT0000758008 Indizes: Standard Market Auction, other listings Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...

  • 27.03.2012 – 10:20

    EANS-Adhoc: Ottakringer Getränke AG / vorläufige Konzernziffern für 2011

    Emittent: Ottakringer Getränke AG Ottakringer Platz 1 A-1160 Wien Telefon: +43 1 49100- 0 FAX: +43 1 49100- 2613 WWW: www.ottakringerkonzern.com Branche: Getränke/Brauereien ISIN: AT0000758032, AT0000758008 Indizes: Standard Market Auction, other listings Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...