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Mit dem Auto in Wintersportgebiete
Ohne Winterreifen ist meist Endstation

München (ots)

Autofahrten ins Gebirge oder in Wintersportgebiete
sollte man laut ADAC auf keinen Fall ohne Winterreifen
beziehungsweise Schneeketten antreten. Auf vielen Straßen, die in
Skiregionen führen, wird auch nach starken Schneefällen nicht
gestreut. Für Autofahrer mit Sommerpneus ist dann oft Endstation.
Winterausrüstung kann auch vorgeschrieben sein. Dies gilt
insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für
Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes
blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind
folgende Bestimmungen zu beachten:
Österreich: Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht.
Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf
stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein
Durchfahrver-botsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit
Winteraus-rüstung" sagt, dass man entweder Schneeketten oder
Winterreifen braucht.
Schweiz: Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei
entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen werden
Winterreifen jedoch empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen
riskiert man eine Mithaftung sowie ein Bußgeld.
Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte
Strecken-abschnitte vorübergehend angeordnet werden.
Frankreich: Auf Gebirgsstraßen ist mit Winterreifen zu fahren,
wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder dies
vorschreiben.
Tschechien: Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.
Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen 
Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine
Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M
+ S  als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch
Ganzjahrsreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen. In
Norwegen und Schwe-den ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge
nicht zwingend vorgeschrieben.
In Deutschland ist man nicht verpflichtet, in der kalten
Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Allerdings kann es für
Autofahrer, die mit Sommerreifen einen Unfall verursachen,
versicherungsrechtliche Probleme geben, wenn die Bereifung Ursache
des Unfall war. Schneeketten braucht man auch in Deutschland überall
dort, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO)
darauf hinweist.

Pressekontakt:

Für Rückfragen:

Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
Fax: (089) 76 76- 4800
Reiner.walsch@adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
ADAC im Internet: www.adac.de

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