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Verkehrskontrollen in der närrischen Zeit
Nur volle Narren riskieren leere Brieftaschen
ADAC: Führerscheinverlust viel teurer als Taxi fahren

Verkehrskontrollen in der närrischen Zeit / Nur volle Narren
riskieren leere Brieftaschen / ADAC: Führerscheinverlust viel teurer
als Taxi fahren
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München (ots)

Der ADAC rät Autofahrern, in der fünften
Jahreszeit möglichst auf Alkohol zu verzichten. Besonders an den
Karnevalswochenenden steigt die Zahl der Polizeikontrollen. Nur wer
nichts Alkoholisches getrunken hat, kann sich guten Gewissens ans
Steuer setzen. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im
Blut in eine Verkehrskontrolle geraten, müssen einen Monat lang auf
das Kfz verzichten und 250 Euro Strafe zahlen. Zusätzlich belasten
sie ihr Konto in Flensburg mit vier Punkten.
Für Autofahrer sollte der Alkoholgenuss eigentlich jederzeit tabu 
sein. Schon mit 0,3 Promille im Blut kann man folgenschwere Probleme
mit Gerichten, Polizei oder Versicherungen bekommen.
Ein Autofahrer begeht eine Straftat, wenn er mit mehr als 0,3
Promille einen alkoholbedingten Unfall verursacht oder mit
auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In diesem Fall
drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten,
eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in
der Verkehrssünderkartei. Problematisch ist der nicht zu
unterschätzende Restalkohol am Morgen danach: Wer sich nach einer
Karnevalsnacht und ausgiebigem Alkoholgenuss fit genug fühlt, sich
wieder hinter das Lenkrad zu schwingen, übersieht häufig, dass der
Alkohol im Körper noch nicht vollständig abgebaut wurde. Dann läßt
man das Fahrzeug besser stehen. Wer sein Auto am Morgen unbedingt
braucht, muss sich am Vorabend entsprechend zurück halten.
Die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1
Promille. Wer so alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat,
die mit mindestens neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis und mit
einer Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen sowie mit sieben
Punkten in Flensburg geahndet wird. Beifahrer, die bei einem
offensichtlich betrunkenen Fahrer mitfahren, haben im Falle eines
Unfalls nicht den vollen Schadenersatzanspruch, so der ADAC. Der
Automobil-Club empfiehlt außerdem, betrunkene Mitfahrer auf die
Rücksitze zu verbannen, wo sie weniger stören können.
Für Rückfragen:
Christopher Nordhoff
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 3475
Fax: (089) 76 76- 2801 
christopher.nordhoff@adac.de
http://www.presse.adac.de
Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:
Tel.: (089) 76 76- 2078
oder (089) 76 76- 2049
oder (089) 76 76- 2625
Der ADAC im Internet: www.adac.de

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