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Bei Auslandsreisen heimische Feiertage vormerken
ADAC: So spart man sich Ärger mit geschlossenen Geschäften

München (ots)

Wer einen Auslandsurlaub plant, sollte auch an die
speziellen Feiertage des Gastlandes denken. Ärger ist programmiert,
wenn dann im Urlaubsland an einem vermeintlich normalen Werktag
Geschäfte oder Banken geschlossen haben. Der ADAC hat in einer ersten
Halbjahres-Übersicht die besonderen Feiertage der Länder
zusammengestellt, die im Winter, zu Ostern oder im Frühjahr gerne
besucht werden:
  • Dänemark: 12. April, 11. Mai, 5. Juni
  • Frankreich: 8. Mai
  • Griechenland:26. Februar, 25. März
  • Italien: 25. April
  • Niederlande: 30. April, 5. Mai
  • Österreich: 14. Juni
  • Polen: 3. Mai, 14. Juni
  • Portugal: 27. Februar, 25. April, 14. Juni
  • Schweiz: 19. März und 14. Juni (Feiertag nicht in allen Kantonen)
  • Spanien: 19. März (in fünf Regionen), 12. April (außer Katalonien, Kantrabien und Kanarische Inseln)
  • Tschechien: 8. Mai
  • Türkei: 5. bis 8. März, 23. April, 19. Mai
  • Ungarn: 15. März
Umgekehrt sind auch deutsche Feiertage im Ausland mitunter normale
Werktage. So zum Beispiel der Karfreitag in Frankreich, Italien,
Österreich, Polen, Tschechien, der Türkei und Ungarn. In Dänemark,
den Niederlanden und in der Türkei wird selbst am 1. Mai gearbeitet.
Christi Himmelfahrt (24. Mai) ist in Griechenland, Italien, Polen,
Portugal, Spanien, Tschechien, der Türkei und in Ungarn als Feiertag
unbekannt.
ADAC-Zentrale Tel.: 089 - 7676 2629
Für Rückfragen:
Reiner Walsch
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 2629
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