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Rotlichtverstoß
Nicht immer droht Fahrverbot

München (ots)

Ein Autofahrer, der bei Rotlicht zunächst anhält,
dann aber trotz Rotphase nach rechts abbiegt, riskiert nicht immer
ein Fahrverbot. In der vom ADAC in seiner Rechtszeitschrift Deutsches
Autorecht DAR veröffentlichten Entscheidung hatte der Fahrzeuglenker
zunächst korrekt angehalten, war dann aber ohne den Querverkehr zu
gefährden mit geringer Geschwindigkeit weitergefahren. Das
Amtsgericht sah darin eine rücksichts- und verantwortungslose grobe
Nachlässigkeit und verurteilte den Autofahrer zu einer Geldbuße von
250 Mark und einem Monat Fahrverbot. Das OLG Düsssldorf (Beschluss
vom 24.8 1999 (2 b Ss (OWi) 162/99 (OWi) 90/99 I) hat den Vorfall nur
als Unachtsamkeit eingestuft. Dadurch blieb dem Autofahrer ein
Fahrverbot erspart.
In der Entscheidungsbegründung ist das OLG von Milderungsgründen
ausgegangen, die ein Fahrverbot nicht mehr notwendigerweise nach sich
ziehen musste. So hatte der Autofahrer abgewartet, bis der
Querverkehr und insbesondere auch die Fußgänger die Kreuzung
verlassen hatten. Ausserdem war er nur mit geringer Geschwindigkeit
in den Kreuzungsbereich eingefahren und hatte dabei niemanden
gefährdet. Die Regelgeldbuße in Höhe von 100 Mark, die für einen
einfachen Rotlichtverstoß vorgesehen ist, schien dem Gericht somit
ausreichend.
Für Rückfragen: 
Maximilian Maurer 
ADAC Pressestelle 
Tel.: (089)-76 76- 26 32 
Fax: (089) 76 76- 22 72 
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