Storm/Widmann-Mauz: Sachverständigenrat bestätigt Reformkurs der Union
Berlin (ots)
Anlässlich der Übergabe des Gutachtens des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen an Bundessozialministerin Schmidt erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB, und die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Union sieht sich im Grundsatz durch das Gutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen bestätigt. Der Sachverständigenrat plädiert für eine Senkung der Beiträge und knüpft bei seinen Vorschlägen gedanklich an die Union an, die ebenfalls für eine Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog sowie für eine Umfinanzierung bestimmter Leitungsbereiche und eine moderate Ausweitung der Selbstbeteiligung eintritt. Die darüber hinausgehenden Vorschläge zur Beendigung der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern bis zu 19 Jahren und eines Splitting-Verfahrens bei Eheleuten finden hingegen nicht die Zustimmung der Union. Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist Ausfluss des Solidarprinzips. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Kindererziehungsleistung in der Pflegeversicherung ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hingewiesen. An der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen hält die Union daher fest.
Vor dem Hintergrund höherer Selbstbeteiligungsquoten im internationalen Vergleich teilt die CDU/CSU-Bundestags-fraktion die Auffassung des Sachverständigenrates, dass eine moderate Erhöhung des Umfangs der Selbstbeteiligung vertretbar ist. Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Praxisgebühr. Sie setzt am Beginn der Behandlungskette an und sieht den Patienten als mündigen Bürger, der durch sein Verhalten kostensteuernd wirkt. Allerdings dürfen von einer Praxisgebühr Primärprävention und Früherkennung nicht erfasst werden und es muss sichergestellt sein, dass kein Patient mit objektivem Versorgungsbedarf wegen der Direktzahlung eine gesundheitliche bzw. medizinisch indizierte Inanspruchnahme unterlässt. Auch in diesem Punkt stimmt die Union mit dem Rat überein.
Mit seinem Gutachten mahnt der Rat dringende Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen der GKV an. Die politische Verantwortung für die Gestaltung der Finanzierungsseite hat Rot/Grün an die Rürup-Kommission abgetreten. Auch jetzt, wo in ihrem Ministerium ein neuer Gesetzentwurf diskutiert wird, stellt Ulla Schmidt nicht die Frage nach der Gestaltung der Einnahmeseite, sondern focussiert ausschließlich auf die Ausgabenseite. Dies ist unverantwortlich, weil so weiter steigende Beitragssätze drohen und/oder die Gefahr implizierter Rationierung mit allen damit verbundenen ethischen Problemen. "Letztere verlagert die Verantwortung auf den behandelnden Arzt und stellt die schlechteste von allen Handlungsalternativen dar", so der Sachverständigenrat in seinem Gutachten. Damit ist die Aussage von Bundessozialministerin Schmidt nicht mehr länger zu halten, es sei genügend Geld im System vorhanden.
Auch die von Bundessozialministerin Schmidt praktizierte Listenmedizin wird gemaßregelt: "Positivlisten, die aus welchen Gründen auch immer das Leistungsspektrum einengen, bewirken in dem Umfang, in dem sie die Selbstmedikation erhöhen, einen Anstieg der Selbstbeteiligung. Aus dieser Perspektive erscheint es" - so der Sachverständigenrat - "nicht ganz konsistent, Selbstbeteiligung aus sozialpolitischen Gründen grundsätzlich abzulehnen, Positivlisten aber prinzipiell zu befürworten." Damit erteilt der Sachverständigenrat dem rot-grünen Weg in die Staatsmedizin ausdrücklich eine Absage. Der Rat tritt stattdessen für ein freiheitliches Gesundheitssystem ein und bestätigt damit den Kurs der Union.
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