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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Widmann-Mauz: Sachverständigenrat bestätigt Reformkurs der Union

Berlin (ots)

Anlässlich der Übergabe des Gutachtens des
Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
an Bundessozialministerin Schmidt erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung, Andreas Storm MdB,
und die Gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Die Union sieht sich im Grundsatz durch das Gutachten des
Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
bestätigt. Der Sachverständigenrat plädiert für eine Senkung der
Beiträge und knüpft bei seinen Vorschlägen gedanklich an die Union
an, die ebenfalls für eine Herausnahme versicherungsfremder
Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog sowie für eine
Umfinanzierung bestimmter Leitungsbereiche und eine moderate
Ausweitung der Selbstbeteiligung eintritt. Die darüber hinausgehenden
Vorschläge zur Beendigung der beitragsfreien Mitversicherung von
Kindern bis zu 19 Jahren und eines Splitting-Verfahrens bei Eheleuten
finden hingegen nicht die Zustimmung der Union. Die beitragsfreie
Mitversicherung von Familienangehörigen ist Ausfluss des
Solidarprinzips. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
zur Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der
Kindererziehungsleistung in der Pflegeversicherung ausdrücklich auf
diesen Zusammenhang hingewiesen. An der beitragsfreien
Mitversicherung von Familienangehörigen hält die Union daher fest.
Vor dem Hintergrund höherer Selbstbeteiligungsquoten im
internationalen Vergleich teilt die CDU/CSU-Bundestags-fraktion die
Auffassung des Sachverständigenrates, dass eine moderate Erhöhung des
Umfangs der Selbstbeteiligung vertretbar ist. Dies gilt auch für die
in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Praxisgebühr. Sie setzt am
Beginn der Behandlungskette an und sieht den Patienten als mündigen
Bürger, der durch sein Verhalten kostensteuernd wirkt. Allerdings
dürfen von einer Praxisgebühr Primärprävention und Früherkennung
nicht erfasst werden und es muss sichergestellt sein, dass kein
Patient mit objektivem Versorgungsbedarf wegen der Direktzahlung eine
gesundheitliche bzw. medizinisch indizierte Inanspruchnahme
unterlässt. Auch in diesem Punkt stimmt die Union mit dem Rat
überein.
Mit seinem Gutachten mahnt der Rat dringende Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanzgrundlagen der GKV an. Die politische
Verantwortung für die Gestaltung der Finanzierungsseite hat Rot/Grün
an die Rürup-Kommission abgetreten. Auch jetzt, wo in ihrem
Ministerium ein neuer Gesetzentwurf diskutiert wird, stellt Ulla
Schmidt nicht die Frage nach der Gestaltung der Einnahmeseite,
sondern focussiert ausschließlich auf die Ausgabenseite. Dies ist
unverantwortlich, weil so weiter steigende Beitragssätze drohen
und/oder die Gefahr implizierter Rationierung mit allen damit
verbundenen ethischen Problemen. "Letztere verlagert die
Verantwortung auf den behandelnden Arzt und stellt die schlechteste
von allen Handlungsalternativen dar", so der Sachverständigenrat in
seinem Gutachten. Damit ist die Aussage von Bundessozialministerin
Schmidt nicht mehr länger zu halten, es sei genügend Geld im System
vorhanden.
Auch die von Bundessozialministerin Schmidt praktizierte
Listenmedizin wird gemaßregelt: "Positivlisten, die aus welchen
Gründen auch immer das Leistungsspektrum einengen, bewirken in dem
Umfang, in dem sie die Selbstmedikation erhöhen, einen Anstieg der
Selbstbeteiligung. Aus dieser Perspektive erscheint es" - so der
Sachverständigenrat - "nicht ganz konsistent, Selbstbeteiligung aus
sozialpolitischen Gründen grundsätzlich abzulehnen, Positivlisten
aber prinzipiell zu befürworten." Damit erteilt der
Sachverständigenrat dem rot-grünen Weg in die Staatsmedizin
ausdrücklich eine Absage. Der Rat tritt stattdessen für ein
freiheitliches Gesundheitssystem ein und bestätigt damit den Kurs der
Union.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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