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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Brähmig/Hinsken: Freistellung der Schausteller von Autobahngebühren beibehalten

Berlin (ots)

Zum Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen
der geplanten streckenbezogenen Lkw-Maut auf das Schaustellergewerbe
im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der
tourismuspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe und zugleich
Vorsitzender des Tourismus-Ausschusses des Bundestages, Ernst Hinsken
MdB:
Die CDU/CSU-Tourismuspolitiker sprechen sich gegen die Pläne der
Bundesregierung aus, künftig das Schaustellergewerbe in die
streckenbezogene Gebührenpflicht für die Autobahnbenutzung schwerer
Nutzfahrzeuge einzubeziehen. Gegenwärtig sind Schausteller von der
bereits geltenden zeitbezogenen Gebühr ausgenommen, weil ihre
Fahrzeuge nicht der Güterbeförderung für Dritte dienen, sondern
lediglich dem Eigentransport von einem Volksfest zum nächsten. Ohne
Änderung der Sachlage soll dem Schaustellergewerbe, das in diesem
Jahr bereits von der Absage zahlreicher Veranstaltungen aufgrund von
BSE, MKS und der Terroranschläge in den U.S.A. betroffen ist, laut
Angaben des Deutschen Schaustellerverbandes eine zusätzliche
Belastung von jährlich bis zu 11 Mio. DM auferlegt werden.
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich der
Tourismus-Ausschuss des Bundestages mit diesem Thema befasst, wobei
die Bundesregierung ihre Pläne kaum begründen konnte. Selbst
Mitglieder der rot-grünen Regierungskoalition baten um Prüfung des
Sachverhalts, obwohl die tourismuspolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion ausdrücklich keine tatsächliche Belastung erkennen
konnte. Sie folgte damit der Einschätzung der Regierungsvertreter,
dass ein großer Teil der Fahrten von Schaustellern zum jeweils
nächsten Veranstaltungsort über Landstraßen erfolge. Tatsächlich gilt
dies aber nur für einen kleinen Teil der Transporte, da die
Festplätze teilweise hunderte Kilometer von einander entfernt liegen.
Außerdem ist auch eine Verlagerung auf die Schiene kaum möglich, da
immer mehr Verladestellen und Strecken stillgelegt werden. Das ab
Beginn 2002 vorgesehene Einsparkonzept der Deutschen Bahn stellt
sogar die Bahnanlieferung für das Münchener Oktoberfest in Frage. Und
wenn die anfallenden Gebühren wirklich so gering sind wie von der
Bundesregierung angenommen, warum kann dann nicht die bisherige
Befreiung beibehalten und ein positives Signal für die gesamte
Branche gegeben werden?
Noch Ende letzten Jahres haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen
sogar in einem eigenen Antrag dafür eingesetzt, Volksfeste und
Schausteller zu fördern und gerade im Verkehrsbereich Erleichterungen
zu prüfen. Wenn es aber zum Schwur kommt, geraten die eigenen
Versprechen einmal mehr in Vergessenheit. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte dagegen schon 1999 in einem
umfassenden Schausteller-Antrag ganz konkret die Freistellung von
einer künftigen streckenbezogenen Autobahngebühr gefordert.

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Fax: (030) 227-56660
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