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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Sozialhilfeabhängigkeit alleinerziehender Frauen dauerhaft beenden und vermeiden!

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion über eine
Sozialhilfereform erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Nach den in dieser Woche vom Statistischen Bundesamt bekannt
gegebenen Zahlen stagniert der Prozentsatz der Frauen, die im Jahr
2000 Sozialhilfe empfangen haben, wie im Jahr 1999 bei 56, 7 Prozent.
Dabei stieg der Anteil der alleinerziehenden Frauen an allen
Haushalten, die auf Sozialhilfe angewiesen sind von 22,9 Prozent
(1999) auf 23,5 Prozent im Jahr 2000. Da die Zahl der
Sozialhilfeempfänger insgesamt gesunken ist, offenbart dieser Anstieg
des Anteils der alleinerziehenden Frauen an allen
Bedarfsgemeinschaften die Tatenlosigkeit und Konzeptionslosigkeit der
Bundesregierung gegenüber frauenspezifischen Problemen.
Vor allem jüngere, alleinerziehende Mütter mit Kindern unter sechs
Jahren sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, obwohl sie in den
meisten Fällen gerne einer Erwerbstätigkeit nachgehen würden. Und
hier liegt die Wurzel des Problems: Fehlende Betreuungsmöglichkeiten
und Mobilitätshilfen machen Müttern die Erwerbstätigkeit nahezu
unmöglich.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich ebenso wie der Präsident des
Deutschen Charitasverbandes, Hellmut Puschmann, die Überlegungen des
hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, Frauen durch eine
individuelle Hilfestellung und durch die Vermittlung von
Kinderbetreuungsplätzen aus der Sozialhilfe zu helfen. Denn es ist
richtig: Sozialhilfe ist kein Lebensstil - vor allem nicht für Frauen
und Kinder!
Ob das Wisconsin-Modell insgesamt Lösungsansätze für die Probleme
von Sozialhilfeempfängerinnen in Deutschland bietet, gilt es noch im
einzelnen zu prüfen. Als problematisch ist in diesem Zusammenhang in
jedem Fall die Frage nach Sanktionen gegenüber Müttern anzusehen, die
sich zeitlich begrenzt voll und ganz auf die Erziehungsarbeit
konzentrieren wollen. Ein deutsches Modell muss in dieser
Fragestellung dem Grundsatz treu bleiben, dass die Erwerbstätigkeit
von Müttern mit kleinen Kindern weiterhin auf Freiwilligkeit beruht
und die Erziehungsarbeit als wichtiger und wertvoller Bestandteil
einer funktionierenden Gesellschaft gewertet wird.
Für durchaus erwägenswert halte ich den Ansatz der
Individualisierung der Hilfestellungen für Frauen und die Möglichkeit
intensiver Weiterbildungsmaßnahmen, die es gerade jungen Frauen
ermöglichen können, sich langfristig von staatlicher Unterstützung
unabhängig zu machen. Kinderbetreuungsmöglichkeiten nach den
individuellen Bedürfnissen der Eltern und Mobilitätshilfen müssen
integraler Bestandteil der Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung
und Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.
Mit dem geplanten Familiengeld untermauert die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihren Anspruch, Mütter und Kinder aus der
Sozialhilfe zu führen. Mit 1200 DM vom 1. bis zum 3. Lebensjahr und
von 600 DM vom 3. bis zum 18. Lebensjahr werden Familien erheblich
entlastet. Dieses Familiengeld soll unabhängig vom Umfang der
Erwerbstätigkeit oder der Einkommenshöhe geleistet werden und steuer-
und sozialabgabenfrei sein sowie dynamisiert gestaltet werden. Diese
Konzeption bietet Eltern und insbesondere alleinerziehenden Frauen
die wertvolle Möglichkeit, ganz individuell darüber zu entscheiden,
ob sie sich ausschließlich  der Erziehungsarbeit widmen wollen oder
eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf anstreben, deren
Realisierung mit dem Familiengeld grundlegend erleichtert wird. In
jedem Fall wird Kindern und Müttern der Weg aus der Sozialhilfe
eröffnet.
Von Seiten der Bundesregierung wurden bislang in dieser wichtigen
Frage noch keine tragfähigen Konzepte vorgelegt. Im Gegenteil: Die
von der Regierung geplante Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages bei
Alleinerziehenden wird deren Situation noch verschlechtern.
Angesichts der stagnierenden Anzahl von alleinerziehenden Frauen in
der Sozialhilfe, fordere ich Bundesministerin Bergmann nachdrücklich
auf, endlich Konzepte vorzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, die der
dringlichen Situation dieser Frauen und deren Kindern gerecht werden!

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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