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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Rot-grüne Schadensbilanz in der Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik

Berlin (ots)

Auf einer Pressekonferenz über die Bilanz
rot-grüner Politik gegen Vertriebene, Aussiedler und deutsche
Minderheiten erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Enttäuschend fällt die Bilanz der Regierung Schröder in der
Politik gegenüber Vertriebenen, Aussiedlern und deutschen
Minderheiten aus. Die tatsächliche Politik der Bundesregierung auf
diesem Feld spricht der Regierungserklärung Kanzler Schröders vom 10.
November 1998 Hohn. Schröder erklärte seinerzeit: "Wir wollen die
Gesellschaft zusammenführen, die tiefe, soziale, geographische, aber
auch gedanklich-kulturelle Spaltung überwinden, in die unser Land
geraten ist." Heute müssen die Vertriebenen und Aussiedler mit
Bitterkeit feststellen, dass sie mit ihren Anliegen von der
derzeitigen Bundesregierung an den gesellschaftlichen Rand gedrängt
worden sind. Die Bundesregierung unter Führung Kanzler Schröders
zieht neue Gräben durch das Land.
1. Pflege des Geschichts- und Kulturerbes der Vertriebenen
Die rot-grüne Bundesregierung verweigert den deutschen
Heimatvertriebenen eine hinreichende Förderung der Pflege ihres
Kultur- und Geschichtserbes. Die rot-grüne Kulturpolitik setzt die
Axt an einen Baum an, der erst richtig seit der Regierungsübernahme
Bundeskanzler Kohls gedeihen konnte. Standen im Jahre 1982 für die
Förderung der Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen
Vertriebenen 4,17 Millionen DM an Bundesmitteln zur Verfügung, so
wuchsen diese Mittel bis zum Jahre 1998 auf rund 46 Millionen DM an.
Im laufenden Jahr wurden diese Mittel auf 33,2 Millionen DM
zurückgefahren. Auch der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2002
sieht mit 33,2 Millionen DM denselben niedrigen Ansatz vor.
Den Aufwuchs der Mittel von 1982 bis 1998 zu kritisieren, geht
fehl. Immerhin handelt es sich um das kulturelle Erbe von über 15
Millionen Deutschen und ihren heute in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Nachkommen. Dieses Kulturerbe ist Teil der deutschen
Gesamtkultur und wird auch von unseren östlichen Nachbarn als
Bestandteil des gemeinsamen europäischen Kulturerbes angenommen. Im
Vergleich nehmen sich diese Mittel äußerst bescheiden aus. So stehen
z.B. im laufenden Jahr für kulturelle Fördermaßnahmen des Bundes in
der Bundesstadt Bonn rund 60 Millionen DM zur Verfügung. Der
ideologische Ansatz der rot-grünen Kulturpolitik ist evident.
Aufgrund der drastischen Kürzungen sind bereits bewährte
Einrichtungen der Vertriebenen-Kulturarbeit aus der Förderung
herausgefallen: der Ostdeutsche Kulturrat, die Kulturstiftung der
deutschen Vertriebenen, der sich hauptsächlich mit Geschichte, Kultur
und Gegenwart der Russland- und Baltendeutschen befassende Göttinger
Arbeitskreis und das Kulturwerk Schlesien. Andere Einrichtungen
werden vermutlich folgen.
2. Haushaltsentwurf 2002
Die Hilfen für Spätaussiedler und deutsche Minderheiten in den
Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas einschließlich der
ehemaligen Sowjetunion waren bislang schon ein Steinbruch rot-grüner
Haushaltspolitik. Standen hierfür im Haushalt für 1998 noch über 2
Milliarden DM zur Verfügung, so senkte Rot-Grün die entsprechenden
Hilfen im Haushalt des laufenden Jahres auf unter 1,4 Milliarden DM
ab. Auch der Entwurf für den Bundeshaushalt 2002 nimmt weitere
Kürzungen vor. Bereinigt man einige Titel um Ausgaben für
ausländische Zuwanderer, so liegt der Ansatz wieder deutlich unter
1,4 Milliarden DM. Bei Rückführung, Erstaufnahme und
Eingliederungshilfen für Spätaussiedler wird weiter gekürzt: bei der
Rückführung um 3 Millionen DM, bei der Erstaufnahme ebenfalls um 3
Millionen DM und bei den Eingliederungshilfen und Entschädigungen um
über 40 Millionen DM.
Das von der rot-grünen Bundesregierung vorgelegte Konzept zur
Neustrukturierung der Sprachförderung für Aussiedler und Ausländer
wird den Erfordernissen in keiner Weise gerecht und ist deshalb von
zahlreichen Sprachkursträgern mit Recht als unausgegoren kritisiert
worden. Das Konzept berücksichtigt nicht ausreichend die
unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Sprachkursteilnehmer
mitbringen, und will die für die Integration in Deutschland besonders
wichtigen sozialpädagogischen Betreuungsstunden massiv reduzieren.
Die Bundesregierung hat die für Anfang 2002 vorgesehene Einführung
des Konzeptes kurzfristig zurück gestellt. Die Bundesregierung ist
nunmehr aufgefordert, das Konzept gründlich zu überarbeiten.
Auch bei der Unterstützung für deutsche Minderheiten wird weiter
massiv eingespart. Einschließlich außerplanmäßiger Mittel wurden im
Jahre 1998 fast 140 Millionen DM ausgereicht. Im laufenden Jahr
stehen nur noch 64 Millionen DM zur Verfügung. Der Ansatz für das
kommende Haushaltsjahr sieht nur noch 58 Millionen DM vor. Die
deutschen Minderheiten müssen sich deshalb ernsthaft fragen, ob sie
sich der Solidarität der Bundesregierung noch gewiss sein können.
Aus den Reihen der SPD sind immer wieder Stimmen zu vernehmen, die
ein Ende der verlässlichen Aussiedlerpolitik wollen und auf diesem
Gebiet Restriktionen einfordern. So beabsichtigt der niedersächsische
Innenminister Bartling (SPD) mit Unterstützung anderer SPD-regierter
Bundesländer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Nachweis des
individuellen Kriegsfolgenschicksals der Spätaussiedler aus Russland
für die Statusfeststellung fordert. Diese Forderung bedeutet eine
weitere unerträgliche Verunsicherung für die Spätaussiedler und ihre
Familien. Bartling und andere Sozialdemokraten sollten sich mit der
Lebenswirklichkeit der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten
der Sowjetunion besser vertraut machen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion appelliert daher an die Bundesregierung,
keine weiteren materiellen Schlechterstellungen in der
Aussiedlerpolitik ins Gespräch zu bringen. Die Unionsfraktion steht
zu den Aussiedlern als einer Bevölkerungsgruppe, deren Möglichkeit
zur Aufnahme in Deutschland einer historischen Verpflichtung
entspricht.
Gleichwohl verschließt sich die Unionsfraktion nicht sinnvollen
Maßnahmen und hat so die Gesetzesnovelle mitgetragen, die nach den
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Oktober 2000
die Bedeutung des Sprachtestes für die Aussiedleraufnahme wieder
hergestellt hat.
3. Politische Anliegen der Vertriebenen
Ein zentrales Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen besteht
darin zu verhindern, dass mit der Aufnahme unserer östlichen
Nachbarstaaten in die Europäische Union noch fortgeltende
Unrechtsdekrete in die Rechts- und Wertegemeinschaft der EU
eingeführt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt diese Ansicht
und hat deshalb bereits im Sommer 1999 mit ihrem Antrag "Versöhnung
durch Ächtung von Vertreibung" die Bundesregierung aufgefordert, zum
Zwecke der Aufhebung entsprechender Dekrete selbst und im Verbund mit
den anderen Mitgliedstaaten sowie den Institutionen der Europäischen
Union gegenüber den betreffenden Staaten tätig zu werden. Die
rot-grüne Bundestagsmehrheit hat den Unionsantrag allerdings
abgelehnt.
Nach wie vor zieht sich die rot-grüne Bundesregierung vor allem
mit Blick auf die tschechischen Benesch-Dekrete auf einen
fragwürdigen Standpunkt zurück. So erklärte sie jüngst in einer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zu
sudetendeutschen Anliegen: "Auf Initiative von Bundeskanzler Schröder
stellte der tschechische Ministerpräsident Zeman im März 1999 fest,
dass die Benes-Dekrete in ihrer rechtlichen Wirksamkeit erloschen
seien."
Mit Recht kann diese Haltung als eine Problemverdrängung
gekennzeichnet werden. "Pravni radce", eine juristische
Fachzeitschrift in der Tschechischen Republik, bezeichnet die Dekrete
in ihrer jüngsten Ausgabe als "überlebt", da sie "auf dem juristisch
unhaltbaren" Prinzip der Kollektivschuld basierten. Die Zeitschrift
schlägt daher vor, ein spezielles Verfassungsgesetz auszuarbeiten,
das die Dekrete teilweise außer Kraft setzt. Das Gesetz könne am Tag
der Aufnahme Tschechiens in die EU in Kraft treten. Erst im Herbst
1999 hat der tschechische Verfassungsrichter Antonin Prochazka
klargestellt, dass die Dekrete "weiter gültig und Teil der
tschechischen Rechtsordnung" seien. Er selbst entscheide heute noch
auf der Grundlage der Dekrete über Recht oder Unrecht in
Restitutionsstreitigkeiten. Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen
bleibt es das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie ihren
fragwürdigen Standpunkt begründet. Problembewusster und damit
realitätsgerechter haben das Europäische Parlament und der
österreichische Bundeskanzler Schüssel gehandelt. Das Europäische
Parlament hat sich bereits zwei Mal in Entschließungen über die
Unrechtsdekrete in der Tschechischen Republik geäußert, so am 15.
April 1999 und am 4. Oktober 2000. Anlässlich der Verleihung des
Europäischen Karlspreises der Sudetendeutschen Landsmannschaft an den
österreichischen Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel erklärte dieser
am 2. Juni 2001: "Spätestens, das sage ich hier sehr deutlich, mit
dem EU-Beitritt Tschechiens, werden jene Benesch-Dekrete, die den
europäischen Grundwerten widersprechen, der Vergangenheit angehören
müssen. Und daher bemühen wir uns um dieses Ziel." Die Stellungnahme
des österreichischen Bundeskanzlers hebt sich deutlich von der
Haltung des deutschen Bundeskanzler ab. Schröders Anspruch, eine
Politik der "ruhigen Hand" zu vertreten, verbrämt lediglich sein
Desinteresse an den berechtigten Anliegen der deutschen
Heimatvertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten. Sie dürfen
sich von der Regierung Schröder ins politische Abseits manövriert
fühlen.
4. Deutsche Zwangsarbeiter
Die Bundesregierung weigert sich nach wie vor hartnäckig, zum
Zwecke der Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter gegenüber den
Staaten eine Initiative zu ergreifen, die Deutsche am Ende des
Zweiten Weltkrieges und danach deportiert und zur Zwangsarbeit
verpflichtet haben. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
hatten dies anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung
der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" in einer
Erklärung zur Abstimmung am 6. Juli 2000 gefordert.
Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion über "Erkenntnisse über deutsche
Zwangsarbeiter" zeigt, ist der Bundesregierung das Thema äußerst
unangenehm. Auf die Fragen, wie groß die durch ausländische Mächte
zur Zwangsarbeit herangezogene Zahl von Angehörigen der deutschen
Zivilbevölkerung war und wie viele dieser ehemaligen deutschen
Zwangsarbeiter nach Erkenntnissen der Bundesregierung noch leben,
antwortete die Bundesregierung ebenso abwiegelnd wie gereizt: "Die
Bundesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau sowie der Fraktion der PDS nochmals darauf
hingewiesen, dass von der Nachkriegsgesetzgebung die Heranziehung von
Deutschen oder deutschen Volkszugehörigen durch dritte Hoheitsträger
zur Zwangsarbeit als allgemeines Kriegsfolgenschicksal bewertet und
Zwangsarbeit als solche demzufolge nicht zum unmittelbaren
Anknüpfungspunkt von innerstaatlichen Leistungen gemacht worden ist
(...). Auf diesem Hintergrund gab und gibt es aus administrativer
Sicht keinen zureichenden sachlichen Grund, Zahlen oder Vorgänge
derart festzustellen, wie sie zur Beantwortung der Frage hätten
erhoben worden sein müssen. Der Bundesregierung liegen deshalb
insoweit auch keine eigenen Erkenntnisse vor." Eine Kontaktaufnahme
zu den Staaten, die Angehörige der deutschen Zivilbevölkerung zur
Zwangsarbeit eingesetzt haben, lehnt die Bundesregierung nach wie vor
ab: "So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid für die Betroffenen
auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegangenen
NS-Unrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht,
entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen."
Die Bundesregierung trägt mit ihrer Haltung dazu bei, dass sich
die zur Zwangsarbeit eingesetzten Deutschen als Opfer zweiter Klasse
begreifen müssen. Angesichts der Weigerung der Bundesregierung, mit
den entsprechenden Staaten Kontakt über diese Frage aufzunehmen, muss
jetzt intensiv über eine innerstaatliche Lösung nachgedacht werden.
Die Republik Österreich hat hier ein Beispiel gesetzt und gewährt
noch lebenden einstigen österreichischen Kriegsgefangenen und
Zivilinternierten eine Entschädigung, die als Zuschuss zur
Altersrente ausgereicht wird.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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